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Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlung

Stevi1X 07.03.2009, 01:28#1
Hallo,

wir haben einen Sohn (12 Jahre) bei dem erst im Juli 2008 ein Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde. Seit dem 1. Lebensjahr unseres Kindes haben wir eine Ärzteodyssee durchgemacht. Leider hatten die Ärzte immer fälschlicherweise ADS diagnostiziert. Wir waren aber immer der Meinung, dass unser Sohn Autist ist. Dies wurde nun im letzten Jahr von einem Sozialpädiatrischen Zentrum bestätigt. Unmittelbar danach erfolgte die Einstufung in Pflegestufe II und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB von 80 und den Merkmalen G,B, H. Die Anerkennung erfolgte jedoch nicht rückwirkend bis zur Geburt, sondern lediglich ab Juli 2008. Da AS jedoch genetisch bedingt von Geburt an vorliegt, haben wir uns einer erfahrenen Rechtsanwältin bedient und kämpfen nun für die rückwirkende Anerkennung der Behinderung seit Geburt.

Anbei nun ein paar Fragen von mir. Vielleicht weis hier jemand von euch etwas dazu.
1. Meine Frau kann seit der Geburt unseres Sohnes wegen der Pflege ihren Beruf als Finanzbeamte nicht mehr ausüben. Demnach konnten auch keine Rentenversicherungsbeiträge mehr abgeführt werden, sodass später einmal eine Rentenversorgungslücke von Geburt bis zur Anerkennung der Behinderung (Juli 2008) entstehen wird (immerhin 11 Jahre). Meine Frage hierzu wäre, ob Aussicht auf Erfolg besteht, zumindest einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge ab Ende der Elternzeit bis zum Tag der Anerkennung der Behinderung nachträglich erstattet zu bekommen? Wenn ja, wie gehe ich am besten dabei vor?
2. Eine weitere Frage habe ich zur Verhinderungspflege/Ersatzpflege.
Meine Frau ist aufgrund der langjährigen Pflege unseres Sohnes mittlerweile gesundheitlich (psychisch) ziemlich angeschlagen. Angenommen meine Frau muss aufgrund einer psychiatrischen Behandlung einen 6-wöchigen Kuraufenthalt machen (oder braucht mal Urlaub) und ist somit an der Pflege gehindert, was wird dann an Pflegekosten und vor allen Dingen für welche pflegenden Personen erstattet? Könnte z. B. auch ich die Pflege unseres Sohnes übernehmen? Werden dann zusätzlich zum Pflegegeld bis zu 1.470 € im Jahr erstattet? Und zahlt die Pflegeversicherung dann auch zusätzlich noch einen mir entstehenden Verdienstausfall, wenn ich mich vom Arbeitgeber beurlauben lassen muss?
3. Wir haben zusätzlich Anspruch auf Leistungen bei häuslicher Pflege für Pflegebedürftige mit erhebl. allgemeinen Betreuungsbedarf. (monatl. 200 €). Könnten diese Mittel auch für die Kosten eines Ferienaufenthalts unseres Sohnes verwendet werden?

Das waren nun eine Menge Fragen. Aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Schöne Grüße:-D
Andreas 07.03.2009, 10:32#2
AW: Verhinderungspflege u. Rentenbeitragsnachzahlu

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