hallo, ich heisse sabine und habe eine geistig behinderte tochter. sarah ist 10 jahre alt und auf dem stand einer 6 jährigen.sie trägt nachts noch windeln.ich lege gerade widerspruch ein gegen das pflegegutachten, da so einiges mir nicht passt.kann mir jemand sagen in welche rubrik das erste mal windel anlegen gehört wenn es zu bett geht, bevor nachts die zweite kommt? man streicht mir nämlich gerade die rentenzuschläge wegen verringerung des pflegebedarfs.
AW: pflegegutachten
Hallo Sabine,
erst mal herzlich Willkommen im Forum. Ich wünsche dir eine gute Zeit hier bei uns.
Zu deiner Frage: Das Wechseln der Windeln gehört in den Bereich Körperpflege. Wenn du noch mehr unklare Punkte hast, möchte ich dir auch unseren Artikel zur Beantragung einer Pflegestufe empfehlen (zum Artikel). Dort findest du viele wichtige Antworten.
Liebe Grüße
Andreas
