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Behindertenpauschalbetrag

hausmann52plus5 10.11.2008, 23:33#1
Hallo,
ich fasse mich kurz. Ich bin Hausmann, habe vier Kinder, zwei davon sind an Muskeldystrophie erkrankt. Ich bin geschieden und meine Ex-Frau zahlt den Unterhalt.
Nun möcht sie das ich eine Erklärung unterschreibe in der ich ihr den Behindertenpauschalbetrag meiner beiden erkrankten Kinder übertrage.
Meine Frage also: kann ich diese Erklärung ohne Nachteil für mich und meine Kinder Unterschreiben. Zusätzlich noch: Sie hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Ich ebenso. Die Kinder leben bei mir , ihrem Vater.
Vielen Dank
amai 11.11.2008, 01:19#2
AW: Behindertenpauschalbetrag

Hallo Hausmann,
zahlst du selber Steuern irgendwie (könnte ja sein , dass du höhere Zinseinnahmen hättest)?
Ich nehme mal an deine beiden behinderten Söhne haben einen Schwerbehindertenausweis? Wenn ja, mit welchen Grad der Behinderung und mit welchen Merkzeichen? Je nachdem hat man dann verschiedene Freibeträge, u.a. auch den Behindertenpauschbetrag und der Pflegepauschbetrag (für diesen ist Voraussetzung das deine Frau an mindestens 36 tagen im Jahr die Pflege übernimmt, das kann zum Beispiel ja im Rahmen der Umgangsregelung geschehen, also Besuche und in den Ferien). Einen sehr guten Überblick bietet das Steuermerkblatt des BVKM: http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

Ich habe mit meinem geschiedenen Partner folgendes vereinbart: Da ich keine Steuern zahle, habe ich nichts von den Freibeträgen. Ich übertrage alle Freibeträge auf ihn und er bekommt dadurch eine sehr hohe Rückerstattung, von dem ich dann einen Teil abbekomme.
Du könntest also folgendes machen. Erst einmal ermitteln welche Freibeträge in deinem konkreten Fall für deine Söhne ansetzbar wären. Dann in einem Lohnsteuerrechner (man findet verschiedene kostenlose Rechner wenn man das Suchwort "Lohnsteuerrechner" eingibt) mal durchspielen, wieviel Steuern deine Ex-Frau einmal nur mit den sowieso von ihr absetzbaren Freibeträgen zahlen müsste und wieviel wenn sie die Freibeträge für eure Söhne übertragen bekommt. Dann könntest du mit ihr verhandeln, wie ihr die Differenz die sie weniger zahlen muss bzw. mehr erstattet bekommt unter euch teilt.
Denn dass du ihr die Freibeträge überträgst ist eine freiwillige Sache von dir, mir wäre jetzt nicht bekannt, dass sie das irgendwie erzwingen könnte.

Wenn ihr euch einig seid würde ich diese Regelung schriftlich fixieren (zwei Exemplare) dass du die Freibeträge vollkommen auf Sie überträgst und welchen Anteil der Steuerrückzahlung du dafür erhältst (vielleicht am besten auch mit reinnehmen, dass du eine Kopie des Steuerbescheides erhältst). Das mit Ort , Datum und von beiden unterschreiben, für jeden eine Ausfertigung. Dann kannst du die Erklärung fürs Finanzamt wegen der Abtretung unterschreiben.

So würde ich das handhaben.

Alles Gute für euch, LG, amai