AW: Mein Leben mit ADHS
Hallo Melli!
Zitat von Melli1204
Mit der Begründung, dass das Merkzeichen "G" nicht vorliegt und mein Sohn zu jung ist ....so, wie Du es bereits vermutet und geschildert hast.
Das mit dem zu jung ist ja nun eindeutig nicht relevant und B gibt es genauso auch beim H. Arbeite das mit der fehlerhaften Begründung, er sei noch zu jung, am besten mit ein.
Klagen wollte ich nicht und so habe ich es dabei belassen; wenn auch zähneknirschend.
Dann beantrage es neu, argumentiere wie vorgeschlagen. Du hast doch nicht zu verlieren!
Im Gutachten des MDK steht eindeutig: Erhöhter Betreuungs - und Beaufsichtigungsbedarf, sowie erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz.
Das kann das unterstreichen, ist aber rechtlich nicht relevant, weil:
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=348642&highlight=trennen#348642
Damit könnten die argumentieren, aber Du kannst mit den Richtlinien argumentieren.
Manchmal hat man einfach keine Kraft mehr zukämpfen.
Das denke ich auch oft, aber irgendwie geht es trotzdem immer wieder, trotzdem nervt es ungemein.
Ich habe 14 Monate gebraucht, bis die Kostenstelle des hiesigen Jugendamtes (wir haben 4! Sachbearbeiter/innen dabei verschlissen

) endlich begriffen hat, dass Zinsen zum Einkommen des Jahres zählen, in dem sie gebucht werden. Ca. 10 x Briefwechsel, Telefonate, diverse Briefe per förmlicher Zustellungsurkunde, dürften mehrere 100 € Verwaltungaufwand gewesen sein. Es ging um lächerliche 33,08 €, die unser Sohn zu zahlen hatte. ....Und im zutreffenden Gesetz steht:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbviii/92.html
Von der Heranziehung kann abgesehen werden, wenn anzunehmen ist, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Kostenbeitrag stehen wird.
Es ist einfach nur lächerlich.....
Dann habe ich denen nachweisen können, dass sie den Kostenbeitrag, den wir für die vollstationäre Betreuung unseres Sohnes zahlen müssen, fast 3 Jahre lang für uns nicht nachvollziehbar zu unseren Ungunsten falsch berechnet haben und das auch für die Zukunft getan haben. Wir haben Recht bekommen, die rechtwidrigen Bescheide mussten aufgehoben werden und die Herrschaften haben dann behauptet, Zahlungen von uns nicht bekommen zu haben, was wir auch widerlegen konnten. Noch so eine Aktion und es gibt eine Beschwerde beim Oberbürgermeister, in dessen Name die immer unterschreiben.
Ansonsten schlage ich mich aktuell in eigener Sache mit der gesetzlichen Unfallversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Versorgungsamt herum, außerdem beschäftige ich mich derzeit noch mit dem Thema Arzthaftung. Man hat ja auch sonst nichts zu tun....

Hast Du Material hierüber???
Klicke Dich mal hier durch, da geht es zwar überwiegend um Autismus/Asperger, die Rechtsgrundlage ist bei ADHS die gleiche.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=383695&highlight=asperger#383695 (die 4 oberen Links)
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic10499.html
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=585219&highlight=#585219
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=584173&highlight=#584173
http://www.ism-mainz.de/_pdfs/Arbeitshilfe%20%A7%2035a.pdf
http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=20711&highlight=arbeitshilfen
Der Ursprungslink geht nicht mehr, die aktuelle Version:
http://www.lwl.org/lja-download/pdf/nr05_2007_Anlage_Arbeitshilfe_Endversion.pdf
Die Sozialgesetzbücher sind
Bundesrecht, es ist also egal, von welchem Bundesland das Infomaterial stammt, es müssen sich alle Ämter daran halten (tun sie leider oft nicht, teils aus Unwissen, teils bewusst, um Kosten zu sparen

und viele Antragssteller nehmen es hin, weil sie erst Recht keine Ahnung haben)
Liebe Grüße
Annette