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Grundsicherung

andrea.wienholt 20.01.2008, 20:12#1
Hallo an alle,

vielleicht kann mir jemand helfen. Saskia ist 18 geworden, ist seit 5 Jahren in einem Internat, beendet die Schule im August diesen Jahres und will anschließend ins Wohnheim. Bin zum 2.ten Mal verheiratet. Saskia's Vater hat bis jetzt Unterhalt bezahlt. Muss er weiter Unterhalt für Saskia zahlen solange sie in der Schule ist? Was folgt danach? Er verdient mehr als für Grundsicherung ansteht. Wird dann nur mein Einkommen mitgerechnet oder auch das meines jetzigen Mannes. Zahlen Saskia's Vater und ich dann Unterhalt an Saskia und gilt das als Einkommen von Saskia (Zahlung des Landkreises für das Wohnheim etc.) Wo kann ich mich schlau machen?
Danke für Eure Antworten.

Andrea
Reimund 16.09.2011, 11:54#2
AW: Grundsicherung

Grundsätzlich müssen die Eltern für ihre kinder Zahlen so lange sie noch in die Schule gehen oder ein Lehre machen Längstens aber nur bis 25 Jahren
Krümelmonster 19.09.2011, 09:34#3
AW: Grundsicherung

Hallo Andrea,

Grundsicherung bei Behinderung wird gezahlt, wenn der behinderte Mensch mind. 18 ist und ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist gegeben wenn der behinderte Mensch nicht in der Lage ist täglich mind. 3 Std. unter den Bedingungen des normalen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Wenn deine Tochter nach der Schule in eine WfbM geht, wird das üblicherweise nicht geprüft. Auch während der Schule ist Grundsicherung prinzipiell möglich. Dann muss halt die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden.

Elterneinkommen ist bei Grundsicherung für Behinderte nur relevant, wenn mehr als 100000 EUR Jahreseinkommen verdient wird.

Gruß vom Krümelmonster