Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Betreuungsrecht

andrea.wienholt 13.01.2008, 19:54#1
Hallo an alle,

möchte mich kurz vorstellen. Bin soeben 50 geworden und habe eine Tochter, die seit Dienstag 18 Jahre alt ist. Sie war ein Frühchen, hat eine Cerebralparese und sitzt im Rollstuhl. Geistig ist sie recht fit, fällt in der Schule unter Lernbehinderung, hat aber im Zahlenverständis Probleme und könnte auch sicher keine Behördenangelegenheiten selber regeln. Ich weiß, dass ich eine Betreuung einrichten lassen kann, möchte sie aber so wenig wie möglich in ihrem "Erwachsensein" beeinträchtigen. Sie ist unter der Woche seit 5 Jahren in einem Internat, ist aber jedes Wochenende und in den Ferien zuhause. Im Sommer wird die die Schule beendet haben und in eine Werkstatt wechseln. Sie möchte dann auch in das Erwachsenenwohnheim. Meine Frage nun an Euch: Ist es vielleicht sinnvoller, mir von meiner Tochter eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen für die Bereiche Vermögen, Geldangelegenheiten und Geltendmachung von Ansprüchen auf alle Hilfen wie Unterhalt, Lebensunterhalt, Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten. Oder ist doch eine Betreuung besser???

Schon mal Danke im voraus für Eure Antworten.

Andrea mit Saskia (18, CP)