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Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung

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    Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung

    Ein herzliches Grüss Gott, miteinander

    Erstmals schön, euch gefunden zu haben. Ich bin die Mama eines 27. jährigen autistischen Jungen und hoffe hier bei euch,
    Hilfe zu finden.

    Aufgrund der Schwerbehinderung meines Sohnes bezog ich noch vor kurzer Zeit Arbeitslosengeld.
    Seit einem Jahr erhält mein Sohn Grundsicherung, da sein leiblicher Vater keinen Unterhalt mehr zahlt.
    Bei der Antragstellung auf Grundsicherung, vermerkte ich, das dass Kindergeld für mich verwendet wird zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes.
    Daraufhin wies mich die Sachbearbeiterin vom Landratsamt daraufhin, das dass Kindergeld angerechnet werden MUSS.
    Entweder bei der Grundsicherung oder beim Arbeitslosengeld.
    Da ich nicht wusste, das dass Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, also zum damaligen Zeitpunkt, sagte ich ihr, dann solle sie es eben anrechnen, wenn es so sein MUSS.

    Jetzt erst habe ich erfahren, das das Kindergeld gar nicht auf die Grundsicherung angerechnte werden darf.
    Auch hat sich meine Situation verändert, da ich und mein Sohn mit meinem Partner zusammengezogen sind, der ein Haus gekauft hat, das nun abbezahlt werden muss.

    Das Arbeitslosengeld ist weggefallen, und ich bat die Dame, das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung anrechnen zu lassen.
    Nun meinte sie, ich hätte damals zugestimmt und nun sei dem so.
    Zudem sei mein Lebenspartner für unseren Lebensunterhalt zuständig.

    Ich könne aber gerne Widerspruch einlegen.
    Nun habe ich im Internet schon einiges über Abzweiguntg bei der Familienkasse gelesen...mir raucht der Kopf und ehrlich gesagt, blicke ich überhaupt nicht mehr durch.

    Wie verfasse ich denn jetzt den Widerspruch am besten?
    Ich sage im voraus herzlichen Dank, für die Erfahrenen hier, die Helfershelferchen hier...
    Ich finde es so traurig, als hätten wir Eltern mit unseren besonderen Kindern nicht schon genügend zu tun.
    Aber nein, um jeden Pfennig, darf man bitten ....und schlimmer noch kämpfen.

    Liebste Grüsse Lydia

    #2
    AW: Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung

    Hallo Lydia,

    habe ich das richtig verstanden, Du hattest zu dem Zeitpunkt selber Arbeitslosengeld erhalten? Alg I oder ALG II? Wenn Du selber ALG II erhalten hast, dann wäre es Dir auf jedenfall angerechnet worden auf Deine SGBII Leistungen, nicht aber Deinem Sohn. In erster Linie bist Du die Kindergeldberechtigte, also Dein Geld, Deine Anrechnung. Finde ich zwar absurd, dass man wenn man im SGB II ist, das KINDERGELD, welches man für Erwachsene Behinderte gesondert beantragen muß, für seinen eigenen Lebensunterhalt verwenden, also sozusagen verfuttern muss.

    Du hast also demzufolge eine Abzweigung zugestimmt, sodass die Anrechnung fortan bei Deinem Sohn erfolgte. Erhält er das Kindergeld per Abzweigung, ist es schon richtig, es ihm als Einkommen anzurechnen. Nur dann nicht, wenn Du dieses erhältst. Wärst Du also nicht im ALG II Bezug gewesen und keiner Abzweigung zugestimmt, hättest Du das Kindergeld zusätzlich gehabt. So wurde es einem von Euch beiden angerechnet. Nun ist Deine Situation anders und die Frage wäre zu klären, ob Du die Abzweigung rückgängig machen kannst. Als Begründung könnte hier also evtl. wirken, dass Du Aufwendungen (Fahren, Freizeit etc.pp) für Deinen Sohn hast, aber kein eigenes Einkommen mehr. Richtig ist nun, dass Du kein ALG II mehr bekommst, weil Du mit Deinem Freund eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Dein Sohn ist aber über 25 und da muss Dein Partner gar nicht mehr für Deinen Sohn aufkommen!

    Sicher kommen hier noch Tipps, ob eine Rückabwicklung möglich ist.

    Liebe Grüße
    Anke

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      #3
      AW: Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung

      Liebe Anke, wie schön das du dich gemeldet hast. Zuerst bekam mein Sohn Wohngeld, dann nach der Einstellung der Unterhaltszahlungen seines Vaters Grundsicherung.
      Und als ich den Antrag für Dominik für Grundsicherung stellte, machte ich den Vermerk das ich das Kindergeld für mich verwende, es geht ja auch auf meinem Konto ein. Telefonisch teilte mir die Sachbearbeiterin dann mit, das dass Kindergeld entweder beim ARGII oder bei der Grundsicherung angerechnet werden muss.
      Nur hätte ich Schussel, es bei der ARGII zwei anrechnen lassen sollen, was ich damals aber noch nicht wusste, weil ich dachte es sei egal wo es angerechnet wird, wenn es so und so angeerechnet wird.
      Das ARGII ist nun gestrichen, was logisch ist wenn man eine eheähnliche Gemeinschaft hat, aber...das Kindergeld bleibt jetzt bei der Grundsicherung angerechnet.
      Liebe Anke, was ich gerade nicht verstehe, mit der Abzweigung?
      Also ich erhalte das Kindergeld auf mein Konto, mein Sohn hat ja gar kein eigenes Konto....und bei der Grundsicherung wird das Kindergeld dann als Einkommen von meinem Sohn berechnet.
      Ich habe ejtzt noch drei Tage Zeit Widerspruch einzulegen, nach dem letzten Bescheid, das mache ich gleich morgen mit dem Zusatz...Begründung folgt. Bis ich genau weiss, wie ich das dann auch richtig formuliere. Denn bis vor ein paar Tagen wusste ich ja noch gar nicht, das man das Kindergeld nicht anrechnen darf.
      Ach Anke, lese gerade deinen Vermerk unter deinen Zeilen. Sowas tut mir im Herzen weh, zu lesen.

      Ich wünsche DIR allen Eltern hier, alles Liebe und Gute für euch uns unsere Kinder.

      Liebe Grüsse Lydia

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        #4
        AW: Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung

        Hallo Lydia,

        das Kindergeld darf nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Wenn eine Anrechnung des Kindergeldes auf die Grundsicherung erfolgt, sollte man Einspruch einlegen gegen den Bescheid des Sozialamtes und auf das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 08.02.2007 - Aktenzeichen B 9b SO 5/05 R verweisen.

        Es gibt bei Intakt auch noch Links zu weiteren Gerichtsurteilen zum Thema Kindergeld

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          #5
          Willkommen! Danke für diese Diskussion - ich habe auch etwas Interessantes erfahren. Einige Information war für mich neu.

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