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Volljährigkeit behindertes Kind

Lutti1981 24.07.2018, 10:46#1
Hallo zusammen,

meinte schwerbehinderte Tochter wird jetzt im Oktober volljährig.
sie besucht seit einem Jahr die Berufsschule in Würzburg Heuchelhof und ist dort im 5 Tage Internat. Am Wochenende und in den Ferien ist sie zuhause.
Sie erhält Bafög ( von der Schule beantragt)
leider kenne ich mich nicht aus was ich jetzt alles durch die Volljährigkeit beachten muss.
vielleicht kann mir jemand ein bisschen was dazu sagen
Ab wann kann man Grundsicherung beantragen und geht das auch in Verbindung mit dem Bafög?
wie sieht es mit Befreiungen von Zuzahlungen aus?
Was muss ich noch beantragen oder beachten?
wäre für viele Infos sehr dankbar.

liebe Grüße aus Aschaffenburg
MDS 24.07.2018, 11:13#2
Hallo,
sehr zu empfehlen ist diese Übersichts-Broschüre vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm):

18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?
https://bvkm.de/wp-content/uploads/2017_18-werden_Barrierefrei-2.pdf

Grüße,
Wolfgang
Kirsten 25.07.2018, 00:04#3
Hallo Lutti,

herzlich willkommen bei uns im Forum auf intakt.info. Wir freuen uns, dass du zu uns gefunden hast. Auf unseren Info Seiten findest du auch einige Informationen zum Thema Volljährigkeit und was dabei zu beachten ist.
Wolfgang hat dir ja im Beitrag zuvor auch schon einen Hinweis gegeben.

Ich wünsche dir eine gute Zeit.

Liebe Grüße
Kirsten