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Kindergeld und Grundsicherung Antrag

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    Kindergeld und Grundsicherung Antrag

    Hallo und Guten Abend für alle!
    Ich bin grade dabei de Grundsicherung für meine 22 Jährige Tochter beantragen.Habe aber sehr Große Mangel an der Information.Hab mich schon ein bischen Eingelesen und werde mich Freuen wenn Jemand Antwortet auf meine Fragen.
    Der Kindergeld darf also nicht auf Grundsicherung angerechnet werden,wenn das Geld kommt auf Konto von Eltern?Richtig?Und wird auf Einkomme von KG berechtigten eingerechnet werden?

    Kann die Sachbearbeiterin von mir Verlangen,die Abzweigung von KG?Kann ich das Ablehnen?

    Die Sachbearbeiterin Verlang von mit,meinem Mann und Zweite Tochter die Einkommen.Ist das Rechtlich?Ich möchte doch Grundsicherung Für Behinderte Tochter Beantragen und nicht für uns?

    Unsere Jahres Gesamteinkommen kommt Überhaupt nicht zu Grenze von 100 000 €.Müssen wir Trotzdem unsere Einkommen im Antrag eingeben?Auch unsere Ersparnisse?

    Werde mich auf Antworten Freuen.Danke im Vorraus!!!
    Mit Freundlichen Grüßen Helena.

    #2
    Hallo Helena,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Hier findest Du ausführliche Infos zum Thema Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) :
    --------------------------------

    Merkblatt zur Grundsicherung:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GM-2017online.pdf

    Wichtige Änderungen ab 2017!
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Re...nftskosten.pdf


    Abzweigung von Kindergeld ist grundsätzlich unzulässig, wenn Grundsiche-rungsberechtigte im Haushalt der Eltern leben
    Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. April 2013 (Az. V R 48/11)
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/Ki...ung_Eltern.pdf

    -----------------------------

    In dem Merkblatt zur Grundsicherung (SGB XII) wird es sehr gut erklärt.

    Du musst das Einkommen von Euch Eltern (ihr seid ja unter den 100 000 Euro) nicht angeben.
    Auch nicht Euer Vermögen.
    Das Einkommen Deiner 2. Tochter musst Du auch nicht angeben.

    Du bist nicht verpflichtet einen Abzweigungsantrag zu stellen.
    Also bloß keinen Antrag unterschreiben...hat man bei uns auch probiert.

    Falls Du noch Fragen hast, einfach nachfragen.

    LG
    Monika

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      #3
      Liebe Monika,vielen Dank für Antwort.
      MFG Helena.

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        #4
        Hallo Monika.
        Nochmals Danke für Deine Antwort.
        Hab heute den Antrag auf Grundsicherung abgegeben.
        Bin gespant,welche Bescheid werde ich bekommen.
        Die Sachbearbeiterin hat dazu noch einige Fragen gestellt.
        Für meine Frage,wegen Nebenkosten,hat sie gleich das Kindergeld angesprochen.
        Warte ich jetzt ab.
        MFG Helena.

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          #5
          Zitat von Tanzmaus2013 Beitrag anzeigen

          Für meine Frage,wegen Nebenkosten,hat sie gleich das Kindergeld angesprochen.
          Hallo Helena,

          Du hast aber trotzdem Unterkunftskosten/Nebenkosten beantragt?

          Selbst als meine behinderte Tochter im "Ambulant Betreuten Wohnen" gelebt hat, haben wir Kindergeld bekommen.
          War allerdings ein Kampf mit dem Sozialamt.
          Der Sachbearbeiter hat ganz einfach die Grundsicherung in Höhe des Kindergeldbetrages gekürzt, obwohl er das gar nicht darf.
          Wir haben der Kindergeldkasse dann nachgewiesen das wir weiterhin Aufwendungen für unsere Tochter mindestens in Höhe des Kindergeldbetrages haben. Die Kindergeldkasse hat daraufhin entschieden das uns das Kindergeld weiterhin zusteht.
          Nur die Kindergeldkasse entscheidet über eine Kindergeldabzweigung aber kein Sachbearbeiter vom Sozialamt.

          Ich bin gespannt wie es bei Euch läuft...

          LG
          Monika

          Kommentar


            #6
            Hallo Monika,,
            ja ich habe die Nebenkosten/Unterkunftskosten beantragt und ganze Liste mit Preisen Beigelegt.

            Die Aufwendungen,zur Nachweis an Familienkasse,haben Sie im Form von Rechnungen gemacht?Oder?

            Werde Gerne weiter Mit Ihnen in Verbindung bleiben.Danke.

            Ein schonen Tag noch.Helena.

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              #7
              Hallo Helena,

              hier findest Du eine Rechtsinfo zum Thema Abzweigung von Kindergeld:
              http://www.forum-munterbunt.de/index...=6536#post6536

              Aber soweit ist es bei Euch ja noch nicht.


              In dem verlinkten Thread oben findest Du auch weitere Infos zum Thema und es zeigte sich mal wieder, das sich "Kämpfen" lohnt:
              http://www.forum-munterbunt.de/index...=6987#post6987

              Wir haben damals alles detailliert aufgelistet und soweit möglich mit Rechnungen belegt.

              Bis bald
              Monika

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                #8
                Hallo und Guten Tag an Alle!!!
                Ich habe den Bescheid für meine Tochter Ilona bekommen.
                Ilona bekommt 317€/m.Es wurden Mittagesssen Kosten 32€ und Arbeitsmittel 5,20€ abgezogen.
                Kindergeld bleibt weiter bei mir,als Kindergeldberechtigte.
                Nebenkosten sollte Ilona uns von dem Bewilligtem Betrag zahlen.
                Wir(auch mein Mann) werden die kosten für unsere Besondere Tochter,Übernehmen(haben wir davor auch gemacht),weil wir sind Miete frei(Eigentumswohnung).Was meinen Sie dazu???

                Sollte ich mit dem Bescheid zufrieden geben?Eure Meinung werde ich gerne Hören,auch Kritik kommt gut bei mir an.

                Mit freundlichen Grüßen Helena.


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                  #9
                  Hallo!

                  In Ergänzung zu Monikas Links möchte ich auf die Broschüre "Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung" des BVKM aufmerksam machen, zu finden unter http://bvkm.de/recht-ratgeber.

                  Zudem gibt es eine signifikante Änderung hinsichtlich der Übernahme von Kosten der Unterkunft durch die Grundsicherung ab 01.07.2017. Diese ist in einer Sonderbroschüre ebenfalls beim BVKM nachzulesen. Der Link dazu erscheint, wenn man die Verknüpfung zum "Merkblatt zur Grundsicherung" anklickt.

                  Zitat von Tanzmaus2013 Beitrag anzeigen
                  Ilona bekommt 317€/m.Es wurden Mittagesssen Kosten 32€ und Arbeitsmittel 5,20€ abgezogen.
                  Das passt nicht so ganz.
                  Kann es sein, dass da Einkommen aus einer Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung angerechnet worden ist?
                  Die Arbeitsmittelpauschale wird eigentlich von einem Einkommen abgezogen und das Einkommen wird wiederum vom rechnerischen Grundsicherungsbedarf abgezogen. Ein kostenfreies Mittagessen (wie in einer WfbM) wird ebenfalls vom Bedarf abgezogen. Nebenkosten müssten zusätzlich zum Grundbedarf in Höhe des Regelsatzes von 409,- € aufgeführt sein.

                  Gruß,

                  Daniel

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                    #10
                    Hallo Helena,.

                    wie Daniel ja schon geschrieben hat, passt das nicht so ganz.

                    Hier in dem Beitrag ist das "Merkblatt für Grundsicherung" verlinkt:
                    http://www.intakt.info/forum/forum/e...9525#post89525

                    Auf Seite 2 findest Du im grauen Kasten eine Beispielrechnung :
                    "Beispiel zum anrechenbaren Werkstatteinkommen"

                    Und auf Seite 4 findest Du im grauen Kasten eine Beispielrechnung:
                    "
                    Beispiel zur Berechnung der Grundsicherung"


                    Ich würde anhand dieser Beispielrechnungen Deinen Bescheid überprüfen.


                    In dem verlinkten Thread oben ist auch die von Daniel angesprochene Sonderbroschüre verlinkt:
                    "Vereinfachte Berücksichtigung von Unterkunftskosten und Erhöhung der Regelsätze"


                    Die Regelbedarfsstufe 1 (409 Euro) setzt sich so zusammen:
                    http://uploads.hartziv.org/regelsatztorte2017.jpg

                    Nebenkosten sind hier nicht enthalten.

                    Die Nebenkosten (Wasser, Müllabfuhr, Heizung, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw) rechnen wir mit dem Sozialamt zusätzlich ab.

                    LG
                    Monika







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                      #11
                      Guten Tag,an Alle!!!
                      Liebe Monika und Daniel,vielen Dank für Ihre Antwort.

                      Liebe Monika und Daniel,vielen Dank für Ihre Antwort.Ich hab mich doch zu Viel gefreut.

                      Ich habe nochmal den Bescheid durchgeschaut und durchgelesen.Mir ist schon Aufgefahlen,das es ist anders berechnet worden,wie im Bröschuhre für Grundsicherung.Tochter arbeitet im WfBM,unbefristet.
                      Wegen Nebenkosten,hab ich im Antrag eingegeben,das die Tochter wohnt NICHT MIETFREI (und alle Nebenkosten auf Extrablatt aufgeschrieben)und es wurde trotzdem nichts berücksichtigt,sonder laut dem Bescheid,sollte die Nebenkosten von bewiligtem Betrag bezahlt?!?

                      Wo kann ich den Bescheid Prüfen lassen???Die Beratungsstelle von Caritas,z.b?Oder?
                      Werde mich sehr freuen wenn meine bescheid wird gelesen und mir ein Tipp auf den Fehler gegeben wird.

                      Wünsche euch einen schonen Tag!!!
                      Mit freundlichen Grüßen Helena.
                      ​​​​​​​

                      Forenmoderation: Anhänge wg. Darstellung persönlicher Daten zur Sicherheit gelöscht / Daniel
                      Zuletzt geändert von Daniel; 30.03.2017, 22:39.

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                        #12
                        hallo Tanzmaus,
                        falls die Lebenshilfe eine Beratungsstelle vor Ort hat, kannst du dich auch dort hin wenden.
                        lg

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                          #13
                          Hallo Helena!

                          Zunächst ein Hinweis in meiner Funktion als Moderator: Ich war so frei, die Anhänge zu Deinem letzten Beitrag zu entfernen, da sie sehr viele persönliche Daten preisgegeben haben. Die Löschung dient Deinem Schutz und der Verhinderung eines möglichen Missbrauchs der Daten.


                          Die von Dir eingestellten Unterlagen habe ich mir aber vorher noch angeguckt und die Berechnung des Grundsicherungsbetrages erscheint prinzipiell nachvollziehbar. Da gibt es ja ein Werkstatt-Einkommen, das angerechnet worden ist - so macht das schon wieder Sinn.
                          Ob der Bescheid letztlich korrekt ist, kann in diesem Rahmen allerdings nicht verbindlich festgestellt werden, da dazu eine sozialrechtliche Einzelfallprüfung vorgenommen werden müsste.

                          Du kannst Dich zur individuellen Beratung (auch wegen der Sache mit den Nebenkosten) z. B. an eine geeignete Beratungsstelle der Offenen Behindertenarbeit wenden. Google sagt, dass unter anderem die Caritas und das Bay. Rote Kreuz Beratungsangebote in Deiner Region haben. Wenn die sich nicht zuständig fühlen, verweisen sie Dich sicherlich an passende Stellen.


                          Gute Nacht! :)

                          Daniel

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                            #14
                            Hallo Helena,

                            ich hatte gestern nur kurz über Euren Bescheid geschaut.

                            Wir bekommen immer einen Bescheid mit dem Bewilligungszeitraum von einem Jahr.
                            Wenn ich das richtig gelesen habe gilt Euer Bescheid nur für wenige Monate?
                            Kenne ich so gar nicht

                            Wir waren mehrmals zur Beratung/Unterstützung bei dem VDK:
                            Bei dem jeweiligen Landesverband findest Du die Kreisverbände:
                            http://www.vdk.de/deutschland/pages/...andesverbaende


                            Liebe Grüße
                            und ein schönes Wochenende
                            Monika

                            Kommentar


                              #15
                              Guten Morgen,Daniel!!!
                              Vielen Dank für deine Antwort und Unterstutzung,zur meinem Schutz.
                              Hab schon einen Termin beim Caritas ausgemacht.
                              Wünsche Die einen sonnigen Wochenende.
                              MFG Helena.

                              Kommentar


                                #16
                                Guten Morgen,Monika!!!

                                Du hast es richtig gelesen.Den Bescheid ist nur bis 30 Juni gültig,weil ich hab den Antrag erst im März gestellt.
                                Zum 1 Juni sollte ich den Formblatt zum Überprüfung nachreichen und bekomme einen Bescheid für 1 Jahr.

                                Wünsche Dir und allen Beteiligten ein wunderschönes Wochenende.

                                Kommentar


                                  #17
                                  Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                                  Hallo Helena,

                                  ich hatte gestern nur kurz über Euren Bescheid geschaut.

                                  Wir bekommen immer einen Bescheid mit dem Bewilligungszeitraum von einem Jahr.
                                  Wenn ich das richtig gelesen habe gilt Euer Bescheid nur für wenige Monate?
                                  Kenne ich so gar nicht

                                  Wir waren mehrmals zur Beratung/Unterstützung bei dem VDK:
                                  Bei dem jeweiligen Landesverband findest Du die Kreisverbände:
                                  http://www.vdk.de/deutschland/pages/...andesverbaende


                                  Liebe Grüße
                                  und ein schönes Wochenende
                                  Monika
                                  Ich finde es unbegreiflich, das die Bewilligungsbescheide immer nur für einen so kurzen Zeitraum gelten, wo man doch absehen kann, das es keine Veränderung/Verbesserung geben wird.

                                  Kommentar


                                    #18
                                    nicht nur das , auch Kindergeld wird ueberprüft.Schwerbehinderten-Ausweis,obwohl unbefristet. Ist nun mal so.

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                                      #19
                                      Bei den ganzen Amtsgängen und Dokumenten, Beantragung, etc. hat mir die Checkliste geholfen: https://www.moms.de/checkliste-gebur...ber-behoerden/

                                      Ist aber auch irgendwie (bewusst?) besonders umständlich und kompliziert.
                                      Die Geburt des ersten Kindes ist ein ganz besonderes Erlebnis. Leider gehen mit diesem Erlebnis auch Erledigungen einher, die nicht ganz so viel Freude bereiten. Vor und nach der Geburt stehen nämlich ein paar wichtige Antragstellungen bei Behörden und beim Arbeitgeber bevor. Damit hier alles stressfrei erledigt werden kann und mehr Zeit für den Familienzuwachs …

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                                        #20
                                        Hallo und Guten Tag,alle zusammen.
                                        Den erste Bescheid hab ich Prüfen gelassen von eine Mitarbeirerin,von Caritas.Es war in Ordnung,nur die Nebenkosten wurden nicht berücksichtigt.
                                        Ich habe jetzt schon für meine Tochter,den Bescheid für 1 Jahr bekommen.
                                        Die Nebenkosten wurden erst nach meiner Widerspruch annerkant.Und das hat gedauert.

                                        Frage:Ich habe für meinen Arbeitsgeber nicht mitgeteilt,das ich Tochter mit Behinderung hab.
                                        Soll ich das machen???Welche Vorteile oder Nachteile hab dann???
                                        Kennt sich jemand damit aus???
                                        Werde mich freuen auf Information.
                                        Danke im Vorraus.

                                        Mit freundlichen Grüßen Helena.

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