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    Betreuung

    Hallo,

    wer kann mir helfen?
    Ich habe vor kurzer Zeit die Mutter eines zu 80% behinderten 14 jährigen Kindes geheiratet.
    Bis zu diesem Tag hat die Mutter Betreuungsunterhalt durch den leiblichen Vater ( der sein Kind allerdings nie sehen möcht ) erhalten. Seit diesem Tag hat er alle Zahlungen bezüglich der Betreunung des Kindes eingestellt. Obwohl das Kind permanent eine Betreuung benötigt.
    Wer kann mir sagen ob dies so rechtmäßig ist?

    #2
    AW: Betreuung

    Hallo Chris,

    hm also ich gehe mal davon aus dass es sich um Unterhalt handelt. Sprich Unterhalt was der leibliche Vater zahlen muss egal obd as Kind behindert ist oder nicht. Selbst wenn die Mutter des Kindes geheiratet hat darf der leibliche Vater nicht einfach den Unterhalt für das Kind einstellen.
    Oder hat die Mutter auch Unterhalt bekommen da sie aufgrund des behinderten Kindes nicht arbeiten gehen kann?

    Liebe Grüße

    Yvonne

    Kommentar


      #3
      AW: Betreuung

      Zitat von Yvonne Beitrag anzeigen
      Hallo Chris,

      hm also ich gehe mal davon aus dass es sich um Unterhalt handelt. Sprich Unterhalt was der leibliche Vater zahlen muss egal obd as Kind behindert ist oder nicht. Selbst wenn die Mutter des Kindes geheiratet hat darf der leibliche Vater nicht einfach den Unterhalt für das Kind einstellen.
      Oder hat die Mutter auch Unterhalt bekommen da sie aufgrund des behinderten Kindes nicht arbeiten gehen kann?

      Liebe Grüße

      Yvonne
      Hallo Yvonne,
      die Mutter kann Aufgrunfd der Behinderung nicht arbeiten und bezog lediglich Betreungsunterhalt und keinen Ehegattenunterhalt.
      Chris

      Kommentar


        #4
        AW: Betreuung

        Hallo,

        die Mutter kann aufgrund der Behinderung des Kindes nicht arbeiten.
        Dies hat sie auch in der ersten Ehe nicht getan.
        Sie hat nach der Trennung von ihrem ersten Mann keinen Ehegattenunterhalt verlangt. Nur den Betreungsunterhalt für die Betreung des Kindes.
        Der Kindesunterhalt wird vom Kindsvater gezahlt.

        Chris

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          #5
          AW: Betreuung

          Moin Chris!

          Erstmal ganz solidarische Grüße und Glückwunsch, dass ihr euch "getraut habt"

          Tja, ich war mal mit einer Frau verheiratet, die unser behindertes Kind total abgelehnt hat. Inzwischen bin ich längst alleinerziehend und "Glücklich geschieden". Unterhalt habe ich nie gesehen, nichtmal Kindesunterhalt. Insofern gehts euch ja noch ganz gut, wenn wenigstens der KU fliesst.

          Bezüglich des Betreuungsunterhalts ist es IMHO so, dass Betreuungsunterhalt eine Form des Unterhalts für die Mutter ist. Und jeglicher Ehegattenunterhalt entfällt nunmal, wenn der oder die Berechtigte erneut heiratet.

          Nur ist eben der Grund für Betreuungsunterhalt, nicht einfach die Ehe, sondern die erforderliche Betreuung des Kindes. Normalerweise ist BU auch befristet, bis das Kind 3 ist. Nur wenn besondere Umstände vorliegen (das ist bei einem behinderten Kind natürlich der Fall), kann es BU länger geben. Mit 14 geht das Kind ja aber auch längst zur Schule, da wird die Rechtsgrundlage für BU eh schon ziemlich dünn, auch wenn ihr nicht geheiratet hättet.

          Ganz sicher bin ich mir aber nicht, ob es nicht irgendeine Ausnahme gibt. Deshalb würde ich an eurer Stell doch noch mal einen RA fragen. Oder die Frage mal bei http://www.ehescheidung24.de/blog/ einstellen. Denk dabei dran, es in die richtige Kategorie einzustellen.

          Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster
          Zuletzt geändert von Krümelmonster; 02.02.2011, 11:57. Grund: edit: Rechtschreibfehler

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