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Pflegegeld bei Fehlbildung

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    Pflegegeld bei Fehlbildung

    hallo liebe eltern,
    Mein Sohn ist jetzt 3 Jahre alt und hat eine Peromeli des li Unterarms(keine Hand), Ellbogen ist vorhanden.
    Ich habe Antrag auf Pflegeleistung bei der Krankenkasse gestellt, daraufhin kam aine Ärztin im Auftrag von MDK.
    Sie meinte das er genause Pflege bedürfe wie andere in seinem alter. Er kann nicht alleine auf die Toilette, anziehen, ausziehen ect. . Ich hätte nur 15min mehr aufwand wie andere eltern mit Kindern ohne Fehlbildung. Er kann sich die Hose alleine öffnen wenn er mal muss, sein essen kleinschneiden usw. die ärztin meinte das alle kinder in seinem alter diese Hilfen benötigen. Soll ich widerspruch legen, was meint ihr? Habt ihr erfahrungen, tipps für mich. danke im voraus. ich habe gedacht er würde Pflegestufe 1 bekommen. Hat dann keiner anspruch auf pflegegeld wenn man 3J alt ist

    #2
    AW: Pflegegeld bei Fehlbildung

    Hallo
    Meine Tochter wurde im November letzten Jahres 3 Jahre alt und ich hab für sie letzten Monat Pflegestufe 1 bekommen, mit einem mehraufwand von 97 Minuten.
    Sie ist leicht Entwicklungsverzögerd, trägt rechts Unterschenkel Prothese und ihr fehlen an der rechten Hand Daumen und Zeigefinger.
    Es gibt für Kinder in dem Alter eine bestimmte Liste, die nennt sie "Pflegeaufwand eines gesunden Kindes in Minuten pro Tag" und es werden nur die Minuten die da drüber sind gerechnet für eine Pflegestufe.

    Die Liste kannst du dir hier anschauen:
    http://www.betanet.de/download/tab2-pflegeaufwand.pdf

    Ansonsten wäre es auch noch sinnvoll ein Pflegetagebuch für mindesten 1Woche zuschreiben mit genau der Minuten angabe die ihr für die einzelnen Sachen braucht.

    Mfg Tanja

    Kommentar


      #3
      AW: Pflegegeld bei Fehlbildung

      Hallo Devin,
      erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.
      Mit kleinen Kindern ist es wie Tanja schon sagte, schwieriger auf die Pflegezeit zu kommen, da jedes Kind da noch recht viel Pflege braucht und jeweils nur der behinderungsbedingte Aufwand angerechnet wird und der *Grundpflegebedarf* den auch ein gesundes Kind bräuchte vom ermittelten Plfegeaufwand abgezogen wird.

      Eine Tabelle mit den Abzugszeiten hat Tanja dir ja schon verlinkt.

      Ich empfehle dir noch die Pflegefibel zu studieren, die ein betroffener Vater erarbeitet hat zu finden hier Download im ersten Beitrag):
      http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html

      Hier findest du die aktuell gültigen Gutachterrichtlinien, dort gibt es auch ein Kapitel zur Beurteilung von Kindern:
      http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

      Du solltest das MDK-Gutachten anfordern und schauen, ob alles korrekt berücksichtigt wurde. Du kannst gegen den Bescheid der Kasse einen Widerspruch einlegen.

      Wenn du noch Fragen hast melde dich einfach wieder.

      LG, amai

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