WISO-Tipp | Montag 17.02.2014, 19:25 - 20:15 Uhr
Pflege: Wenn der MDK kommt
Nach Ablehnung führt Widerspruch oft zum Erfolg
Wie pflegebedürftig ein Patient ist, begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einem Besuchstermin. Dabei wird festgestellt, wie viel Hilfe der Pflegebedürftige braucht und was er noch alleine kann? Am Ende sind es wenige Minuten, die darüber entscheiden, ob es Geld von der Pflegekasse gibt – oder nicht. Bei Ablehnung können Sie widersprechen.
Pflege: Wenn der MDK kommt
Nach Ablehnung führt Widerspruch oft zum Erfolg
Wie pflegebedürftig ein Patient ist, begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einem Besuchstermin. Dabei wird festgestellt, wie viel Hilfe der Pflegebedürftige braucht und was er noch alleine kann? Am Ende sind es wenige Minuten, die darüber entscheiden, ob es Geld von der Pflegekasse gibt – oder nicht. Bei Ablehnung können Sie widersprechen.