[...] Was bislang noch die Ausnahme ist, soll bald die Regel sein. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, behinderten Kindern die gleichen Chancen und Möglichkeiten einzuräumen wie nichtbehinderten Kindern. Sie alle sollen in Zukunft gemeinsam an ganz normalen Schulen unterrichtet werden können. Für die Bundesländer heißt das: Schulgesetze anpassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht schaffen. [...]Quelle und kompletter Text: DasErste
