[...] Kein leichter Fall für den Amtsgerichts-Vizedirektor Schoenijahn. Auf der einen Seite ist Ruhe in den eigenen vier Wänden natürlich ein hohes Gut, das auch durch Gesetze besonders geschützt ist. Die gängige Rechtsprechung sieht aber vor, dass durch Behinderte verursachter Lärm besonders extrem sein muss, bevor einer Klage stattgegeben wird. [...]Quelle und kompletter Text: Express
Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
AW: Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
Hallo Inge,
auf den ersten Blick mag dieser Sachverhalt wie eine Diskriminierung aussehen. Wenn man jedoch mit so jemand zusammenlebt, der laut schreit, wie auch meine Tochter es tut, ist nicht so einfach. Zumal Lärm auch Stress auslöst. Wobei zu berücksichtigen ist, dass ich als Mutter anders damit umgehen kann, als wenn ich ein Außenstehender wäre.
Ich finde, dass hier die Ärzte gefordert sind: Denn es wird viel zu viel der Behinderung zugeschoben, und somit braucht es keiner Behandlung. Somit braucht der Arzt sich keine Gedanken zu machen, wie er helfen könnte.
Meiner Tochter kann ich mit homöopathischen Mitteln helfen. Ich war recht erstaunt, dass so kleine Kügelchen zur Ruhe und Zufriedenheit beitragen. Wie an der Geschichte im Artikel zu ersehen ist, scheint mir dass das Schreien eine Art stressbewältigung ist, weil es nach der Arbeit auftritt. Also ist hier auch der Arbeitgeber mit drin. Aber dieser redet sich ebenso, wie die Ärzte heraus. Als ob alle Behinderte und ihr Umfeld damit leben müssen, dass es laut ist.
viele Grüße Micha
Hallo Inge,
auf den ersten Blick mag dieser Sachverhalt wie eine Diskriminierung aussehen. Wenn man jedoch mit so jemand zusammenlebt, der laut schreit, wie auch meine Tochter es tut, ist nicht so einfach. Zumal Lärm auch Stress auslöst. Wobei zu berücksichtigen ist, dass ich als Mutter anders damit umgehen kann, als wenn ich ein Außenstehender wäre.
Ich finde, dass hier die Ärzte gefordert sind: Denn es wird viel zu viel der Behinderung zugeschoben, und somit braucht es keiner Behandlung. Somit braucht der Arzt sich keine Gedanken zu machen, wie er helfen könnte.
Meiner Tochter kann ich mit homöopathischen Mitteln helfen. Ich war recht erstaunt, dass so kleine Kügelchen zur Ruhe und Zufriedenheit beitragen. Wie an der Geschichte im Artikel zu ersehen ist, scheint mir dass das Schreien eine Art stressbewältigung ist, weil es nach der Arbeit auftritt. Also ist hier auch der Arbeitgeber mit drin. Aber dieser redet sich ebenso, wie die Ärzte heraus. Als ob alle Behinderte und ihr Umfeld damit leben müssen, dass es laut ist.
viele Grüße Micha
AW: Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
Hallo Inge,
ich schließe mich da mal der Meinung von Micha an. Wir leben in der Inklusion und das bedeutet für mich, dass alle Menschen gleiche Rechte haben und gleiche Pflichten, sofern sie in der Lage sind, diese zu erfüllen. Wenn Inklusion bedeuten würde, dass ich selbst als "Nichtbehinderter" plötzlich schutzlos allem was da kommen mag ausgeliefert wäre, dann kann das niemals in gutem miteinander für alle, ob Betroffene oder Nichtbetroffene enden.
Wenn man den Fall ganzheitlich betrachtet, braucht die bereits im Alter sehr weit fortgeschrittene Mutter und ihre Tochter Hilfe von außen. D.h. für mich, es müssen Schritte vorgenommen werden, wie Micha sie im Beitrag zuvor beschrieben hat.
Alle müssen sich wohlfühlen und die Voraussetzung muss dafür geschaffen werden. Wer sagt denn, dass sich diese 59 jährige Frau um die es geht, überhaupt wohl fühlt? Egal wie der Prozess ausgehen mag, in meinen Augen ist sie die Verliererin.
Hallo Inge,
ich schließe mich da mal der Meinung von Micha an. Wir leben in der Inklusion und das bedeutet für mich, dass alle Menschen gleiche Rechte haben und gleiche Pflichten, sofern sie in der Lage sind, diese zu erfüllen. Wenn Inklusion bedeuten würde, dass ich selbst als "Nichtbehinderter" plötzlich schutzlos allem was da kommen mag ausgeliefert wäre, dann kann das niemals in gutem miteinander für alle, ob Betroffene oder Nichtbetroffene enden.
Wenn man den Fall ganzheitlich betrachtet, braucht die bereits im Alter sehr weit fortgeschrittene Mutter und ihre Tochter Hilfe von außen. D.h. für mich, es müssen Schritte vorgenommen werden, wie Micha sie im Beitrag zuvor beschrieben hat.
Alle müssen sich wohlfühlen und die Voraussetzung muss dafür geschaffen werden. Wer sagt denn, dass sich diese 59 jährige Frau um die es geht, überhaupt wohl fühlt? Egal wie der Prozess ausgehen mag, in meinen Augen ist sie die Verliererin.
AW: Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
Hallo zusammen,
ich bin einfach nur fassungslos, in welch strapaziösen Situationen alle Beteiligten hier leben müssen und frage mich, welche Hilfen es für sie geben kann - und wer das in Gang setzen könnte. Eine 82-jährige Frau ist m.E. damit doch völlig überfordert.
Hallo zusammen,
ich bin einfach nur fassungslos, in welch strapaziösen Situationen alle Beteiligten hier leben müssen und frage mich, welche Hilfen es für sie geben kann - und wer das in Gang setzen könnte. Eine 82-jährige Frau ist m.E. damit doch völlig überfordert.
AW: Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
Hallo zusammen,
in einer Wohnung oder einem Reihenhaus könnte uns das auch passieren. Ich habe oft Angst, wie das nach dem Auszug meiner sehr lauten Tochter werden wird
Hallo zusammen,
in einer Wohnung oder einem Reihenhaus könnte uns das auch passieren. Ich habe oft Angst, wie das nach dem Auszug meiner sehr lauten Tochter werden wird

AW: Mutter verklagt: Lärm durch behinderte Tochter
[...] Denn die Angaben aller Zeugen belegen, dass insbesondere die Nachtruhe der Nachbarn durch die Lärmbeeinträchtigungen erheblich gestört sind. Mag es bei der Abwägung der wechselseitigen Interessen unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen noch hinzunehmen sein, dass gelegentlich die Nachtruhe durch Lärmbeeinträchtigungen, ausgehend von behinderten Personen, gestört wird, so ist es auch aus Sicht eines verständigen Menschen nicht mehr hinzunehmen, dass die Nachtruhe regelmäßig in den frühen Morgenstunden so massiv unterbrochen wird, dass an eine Fortsetzung der Nachtruhe nicht zu denken ist. Denn durch regelmäßige Störung des Schlafes werden die gesundheitlichen Bedürfnisse der Nachbarn in massiver Weise beeinträchtigt. Ausreichender ungestörter Schlaf gehört zum Grundbedürfnis des Menschen, da hiervon seine physische und psychische Gesundheit abhängig ist. Betroffen ist damit auf Seiten der Kläger (und der weiteren Nachbarn der Beklagten) ein Rechtsgut, welches ebenfalls verfassungsrechtlichen Schutz aus Art. 2 GG genießt. Da die morgendlichen Lärmbeeinträchtigungen nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme regelmäßig und auch an den Wochenenden auftreten, kann es nicht hingenommen werden, dass dieser Zustand weiterhin andauert.Volltext des Urteils: openjur
Entsprechendes gilt für die nachmittäglichen Ruhestörungen. Auch hierzu ist auszuführen, dass aus den Aussagen insbesondere der Zeugen H letztlich folgt, dass eine Nutzung des Gartens erst dann möglich ist, wenn die Tochter der Beklagten zur Ruhe gegangen ist. Dies ist aus Sicht eines verständigen Menschen nicht mehr hinzunehmen. Insbesondere die Zeugen H haben eindrucksvoll bestätigt, dass eine Nutzung des Gartens auch mit Freunden oder Bekannten zum abendlichen verweilen nicht möglich ist. Denn aus Sicht eines verständigen Menschen kann es keinem zugemutet werden, sich Beschimpfungen und erheblichen Lärm durch Nachbarn auszusetzen, sobald man den Garten in sozialüblicher Weise nutzt. Auch hierbei verkennt das Gericht nicht, dass bei der Nutzung von Außenanlagen ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen durch beispielsweise Lärm hinzunehmen ist, der von behinderten Menschen ausgeht. Dies darf jedoch nicht so weit führen, dass eine unbefangene Nutzung der Außenanlagen faktisch - wie im vorliegenden Fall - nicht mehr möglich ist. [...]
