Nicht nur in Baden-Württemberg streiten Land und Schulträger wer die Kosten der Inklusion tragen soll. Den Rechtsstreit mit einer Mutter um die Finanzierung eines Schulbegleiters will der Landkreis Tübingen nun nutzen um eine endgültige Klärung durch das Bundessozialgericht zu erreichen. Landrat Walter, zugleich Landkreistagspräsident, hält zudem eine Abschaffung von Sonderschulen für undenkbar. [...]Quelle und kompletter Text: news4teachers
