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Behindertes Kind ist kein Sachmangel

Inge 25.01.2010, 18:58#1
Weil ein behindertes Kind regelmäßig im Nachbargarten spielt, wollte der Käufer einer Eigentumswohnung Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Landgericht Münster wies den Kläger jetzt in seine Schranken. [...]

Quelle und kompletter Text: Kölner Stadtanzeiger
miau 26.01.2010, 10:24#2
AW: Behindertes Kind ist kein Sachmangel

als wir noch in einem Mehrfamilienhaus wohnten und endlich einen Balkon hatten, wurde in der Eigentümerversammlung über unser "lautes" Kind reklamiert, weil eine andere Bewohnerin auf ihrem Balkon nicht schlafen konnte. Dabei unterhielt eine ganz andere Frau alle auf ihren Balkonen, sofern sie draußen war. Das interessiert damals niemanden, denn wir mit dem behinderten Kind wurden angeprangert. Ich fühlte mich irgendwann in dem Haus wie in einem Gefängnis: Balkon verboten, Garten verboten. Leben verboten.

Micha
Inge 26.01.2010, 20:38#3
AW: Behindertes Kind ist kein Sachmangel

Hallo Micha,

genau wegen solcher "netten" Nachbarn begrüße ich mutige Richter, die diesen diskriminierenden Planungen ein Ende machen.
miau 27.01.2010, 10:27#4
AW: Behindertes Kind ist kein Sachmangel

Hallo Inge,

das kann ich nur begrüßen. Wir leben in einer Welt, wo offen von Diskriminierung gesprochen wird und wie man dem entgehen kann, aber im kleinen entwickelt sich das immer mehr. So einen Richter zu haben, der sich mal für die Rechte einer Minderheit einsetzt, den müsste es überall geben.

Viele Grüße Micha
Mizzi 24.01.2014, 09:57#5
AW: Behindertes Kind ist kein Sachmangel

Daumen hoch für den Richter, auch von mir.