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Häusl. Betreuung durch Betreuungsdienste

Kirsten 17.01.2014, 12:36#1

Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste
nach § 125 SGB XI

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) wurden neue Möglichkeiten zur Erprobung und wissenschaftlichen Evaluation von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste gemäß § 125 SGB XI geschaffen. Zurzeit läuft das Vergabeverfahren für die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation der Modellvorhaben.


Quelle und Text: GKV-Spitzenverband