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Gesetzesgrundlage

Treescanfly 22.09.2010, 16:12#1
Hallo!

Ich habe eine eventuell nicht ganz passende Frage, aber ich glaube das ihr Experten seid, die mir weiterhelfen können.

Das Problem ist, dass ich ein Referat halten muss über die Gesetzeslage für Behinderte in Deutschland. Bisher stieß ich auf das Sozialgesetzbuch 9, was natürlich erwähnt werden muss. Gibt es aber auch ein Gesetz, dass sich mit den Bedürfnissen behinderter Kinder beschäftigt? Also was zum Beispiel den Schulbesuch regelt?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Danke schonmal!

Franziska
Krümelmonster 22.09.2010, 16:29#2
AW: Gesetzesgrundlage

Hallo Franziska,

Zum Schulbesuch hab ich was: Bildung ist ja in Deutschland Ländersache, für NRW kannst du hier gucken:

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_SF.pdf

Gruß vom Krümelmonster
Volker 22.09.2010, 18:19#3
AW: Gesetzesgrundlage

Hallo Franziska,

herzlich willkommen mit deinem Hausarbeitsthema hier bei INTAKT.

Hier bist du mit deinem Thema auch richtig, wenn du keine Kinder mit Behinderung hast. Ich wünsche dir, dass du viele nützliche Hinweise hier bei INTAKT erhältst.

Wir freuen uns stets auch auf die gefertigten Hausarbeiten zum Thema Behinderung und über Ergebnisse von Untersuchungen.

Tipp: Da Schule in der Regel Ländersache ist, wäre es gut zu wissen für / in welchem Bundesland du die HA schreibst.

Poste doch einfach als Antwort noch ein paar Infos oder konkrete Fragen, die du hast.

Viel Spaß beim Schreiben
Kirsten 22.09.2010, 23:31#4
AW: Gesetzesgrundlage

Hallo Franziska,


als erstes fällt mir unser Grundgesetz Artikel 3 ein.
Dann gibt es die UN-Konvention, die aber trotz Anerkennung jederzeit durch unseren Staat widerrufen werden kann. Auch unter folgendem Link zum Bildungswesen kannst du etwas dazu nachlesen. Auch hier kann man schauen,
Gleiche Chancen - gleiche Bildung und dann z.B. Verordnung §60 des 12. SGBEingliederungshilfe Verordnung. Abschnitt II Leistungen der Eingliedrungshilfe. Und dann beim Bundes-Sozialministerium gleich auf der ersten Seite. Viel Spaß beim Stöbern und Schreiben,
l.G.
Kirsten