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Unerwartetes Geschenk Rundfunkbeiträge - !!!

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    Unerwartetes Geschenk Rundfunkbeiträge - !!!

    Empfänger von Landespflegegeld können wegen einer Panne auch Rundfunkgebühren sparen


    Die CSU-Landtagsfraktion will mit einer Zusatzerklärung die Gebührenbefreiung verhindern.

    Im Klartext heißt das: Die Bezieher des Bayerischen Landespflegegeldes sollen sich zukünftig erst gar nicht auf jenen Passus berufen können, der im Staatsvertrag die Befreiung von Rundfunkbeiträgen regelt.
    Quellenangabe und nähere Informationen dazu: Süddeutsche Zeitung Bayern vom 08.04.2019 Dietrich Mittler

    #2
    Aktualisierung!!!



    Mittlerweile ist es geklärt. Bezieher von Landespflegegeld in Bayern haben mit dem Bezug des Landespflegegeldes keinen Anspruch auf eine Rundfunkgebührenbefreiung. Das Landespflegegeld nach dem Bayerischen Landespflegegeldgesetz ist kein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 7 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und somit kein Befreiungsgrund.

    Hingegen das in Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gewährte Pflegegeld nach den Landespflegegeldgesetzen gilt als Voraussetzung für eine Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht.
    Zuletzt geändert von Kirsten; 10.09.2019, 17:25.

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