Bundesteilhabegesetz und die neuen Regelungen
Ab 01.01.2020 wird die bis dahin geltende Komplexregelung im stationären Wohnen aufgelöst.. Dies bedeutet, dass die Leistungen fortan getrennt verhandelt werden. Also nicht mehr mit nur einem Träger, zum Beispiel in Bayern die Bezirke, sondern es wird künftig zwischen der Fach- und der existenzsichernden Leistung unterschiedlich verhandelt. In den letzten Monaten wurde dazu ein neues Tool für die Kalkulation erstellt. Träger und Einrichtungsleitungen, Geschäftsführer von Wohneinrichtungen wurden in den letzten Wochen gezielt darauf vorbereitet und eingewiesen. In den nächsten Wochen wird es für Eltern und Betreuer auch flächendeckend Informationsveranstaltungen geben. Nähere Informationen dazu findet man auch auf der Seite:
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz
Ab 01.01.2020 wird die bis dahin geltende Komplexregelung im stationären Wohnen aufgelöst.. Dies bedeutet, dass die Leistungen fortan getrennt verhandelt werden. Also nicht mehr mit nur einem Träger, zum Beispiel in Bayern die Bezirke, sondern es wird künftig zwischen der Fach- und der existenzsichernden Leistung unterschiedlich verhandelt. In den letzten Monaten wurde dazu ein neues Tool für die Kalkulation erstellt. Träger und Einrichtungsleitungen, Geschäftsführer von Wohneinrichtungen wurden in den letzten Wochen gezielt darauf vorbereitet und eingewiesen. In den nächsten Wochen wird es für Eltern und Betreuer auch flächendeckend Informationsveranstaltungen geben. Nähere Informationen dazu findet man auch auf der Seite:
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz