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Sportlehrer muss Erste Hilfe leisten

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    Sportlehrer muss Erste Hilfe leisten

    Heute kann man in vielen Tageszeitungen und u.a. auch auf der online Seite von zdf heute über den Fall eines heute schwerstbehinderten jungen Mannes lesen, dessen Vater um Schmerzensgeld für ihn kämpft. Ich lege für meinen Beitrag den Bericht aus dem Main-Echo vom 05.04.2019 "Sportlehrer muss Erste Hilfe leisten" zugrunde.

    In dem Zeitungsbericht wird sich auch in einem separaten Kasten auf den Bundesarzt des Deutschen Rotes Kreuzes und dessen Aussage:
    ……..Aus Furcht werde in vielen Fällen nichts getan, bis der Notarzt kommt. Bis dahin würden Chancen möglicherweise vertan. Dabei, so sagt der Mediziner, sei es das einzig Falsche, nichts zu tun (dpa)
    bezogen.

    Mein erster Gedanke beim Lesen des Artikels war. wie verhält es sich noch einmal mit den Epileptikern und der Ersten Hilfe?
    Ich erinnerte mich auch sofort an den Fall mit den Rettungssanitätern und ihrem "voreiligen?" Einsatz von einem Notfallmedikament und der riesen Aufruhr die damals entstand …………

    Genau davon reden wir Angehörigen doch seit Jahren. Und die Schulungen vom Roten Kreuz laufen ganz anders ab. Ich selbst habe an einer Schulung für Betreuer und Begleiter von Menschen mit Behinderung, explizit mit einer Epilepsie, teilgenommen. Man wird darauf verwiesen, nichts weiter zu tun als einen Notarzt hinzuzurufen und darauf zu achten, dass der hilflos krampfende Mensch sich nicht verletzten kann.

    Wäre es jetzt auch gegebenenfalls ein Durchbruch für die Freigabe der Gabe eines Notfallmedikamentes gemäß ärztlicher Delegation und zwar bevor der Notarzt eintrifft und es als ein erster Schritt einer sinnvollen Notfallbehandlung ablaufen könnte? Dazu zählen ja nicht nur die Injektionen, die selbstverständlich nur von dafür geschultem Personal verabreicht werden dürfen, sondern auch die üblichen, oral zu verabreichenden Notfallmedikamente wie Dormicum, Buccolam, Tavor, Diazepam, Rivotril, etc.

    Schließlich weiß man ja um diese wertvolle Zeit die einem im Falle eines z.B. Grand Mals bleibt um evtl. schwerere Folgen adäquat vermeiden zu können. Zumindest ein Versuch ist es doch jedes Mal wert. Frei nach dem Wortlaut: Es sei das einzig Falsche, nichts zu tun!

    Und auch hier dazu ein Zitat aus einem Bericht aus der Süddeutschen Zeitung vom 02.07.2012

    …….
    Ein "in München tätiger, wohnhafter und besorgter Notarzt", der seinen Namen nicht nennen will, bezweifelt diese Argumentation: Ein Rettungswagen brauche nach der Alarmierung durchschnittlich sechs bis acht Minuten zum Patienten. Stellen die Retter dort fest, dass sie einen Arzt benötigen, benötigt der mindestens noch einmal so lange. Dies, so schreibt der Notarzt weiter, bedeute für den Patienten - obwohl qualifizierte Hilfe vor Ort sei - "erneute lange und quälende Minuten". Bei einem Patienten mit einem anhaltenden Krampfanfall könne verspätete Medikamentierung bleibende Hirnschäden verursachen - und bei solchen, die reanimiert werden müssen, "können diese Minuten ohne Medikamentengabe lebensentscheidend sein"...….



    Wie seht ihr das?
    Zuletzt geändert von Kirsten; 05.04.2019, 20:59. Grund: Bessere Formulierung

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