Petition des Selbsthilfeverband Inkontinenz e.V.
Bedarfsgerechte Versorgung mit Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung sicherstellen!
Die Unterzeichner dieser Petition fordern, dass Menschen mit Inkontinenz ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen die Inkontinenzhilfen in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungsverfahren für Inkontinenzhilfen sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz bei der Ausschreibung berücksichtigt wird.
Begründung:
Jeder Mensch mit Inkontinenz ist anders. Darum hat auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Bedarf bei der Inkontinenzversorgung. Obwohl Menschen mit Inkontinenz laut Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen haben, werden viele Betroffene heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Sie müssen vielmehr aus eigener Tasche aufzahlen, um weiterhin die Inkontinenzhilfen zu bekommen, die sie benötigen und gewohnt sind.
Krankenkassen können durch Ausschreibungen über 20 Prozent Kosten einsparen. Aktuell wurden Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.
Inkontinenz kann so zur individuellen Qual werden. Als Folge eines unzureichenden Inkontinenzschutzes nässen Patienten sich unnötig ein. Dadurch steigt das Risiko von Infektionskrankheiten sowie von Druckstellen und Druckgeschwüren. Die sozialen Auswirkungen sind ebenso gravierend: Menschen mit Inkontinenz genieren sich und können am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen. Ihre Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt - ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Mehrbedarf per Aufzahlung selbst zu übernehmen. Inkontinenz wird dadurch nicht nur zu einem gesundheitlichen, sondern auch zu einem sozialen Problem.
Eine angemessene Versorgung der Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn der Schweregrad der Inkontinenz bei den Verträgen und Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden muss. Eine Unterteilung in Produktgruppen bzw. -arten ermöglicht eine Versorgung der Patienten nach ihren individuellen Bedürfnissen sowie eine differenzierte Preisgestaltung. So können qualitativ angemessene Produkte zu sachgemäßen Preisen angeboten werden.
Außerdem ist die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs muss entsprechend durch den verordnenden Arzt erfolgen. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und grundlose Aufzahlungen verhindert werden.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Augsburg, 12.03.2015 (aktiv bis 11.06.2015)
Die Unterzeichner dieser Petition fordern, dass Menschen mit Inkontinenz ohne aus eigener Tasche aufzuzahlen die Inkontinenzhilfen in der Qualität und Menge bekommen, die sie für ihre Versorgung benötigen und die ihnen gesetzlich zustehen. Dazu sollen Krankenkassen Verträge schließen, die Patienten ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Anbietern und Produkten ermöglichen. Ausschreibungsverfahren für Inkontinenzhilfen sind so anzupassen, dass der Schweregrad der Inkontinenz bei der Ausschreibung berücksichtigt wird.
Begründung:
Jeder Mensch mit Inkontinenz ist anders. Darum hat auch jeder Mensch einen unterschiedlichen Bedarf bei der Inkontinenzversorgung. Obwohl Menschen mit Inkontinenz laut Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen haben, werden viele Betroffene heute nicht mehr in ausreichender Menge und Qualität versorgt. Sie müssen vielmehr aus eigener Tasche aufzahlen, um weiterhin die Inkontinenzhilfen zu bekommen, die sie benötigen und gewohnt sind.
Krankenkassen können durch Ausschreibungen über 20 Prozent Kosten einsparen. Aktuell wurden Verträge zu einer Monatspauschale von teilweise EUR 12,50 geschlossen. Auf diesem Preisniveau ist eine bedarfsgerechte Versorgung nicht zu gewährleisten.
Inkontinenz kann so zur individuellen Qual werden. Als Folge eines unzureichenden Inkontinenzschutzes nässen Patienten sich unnötig ein. Dadurch steigt das Risiko von Infektionskrankheiten sowie von Druckstellen und Druckgeschwüren. Die sozialen Auswirkungen sind ebenso gravierend: Menschen mit Inkontinenz genieren sich und können am sozialen Leben nicht mehr teilnehmen. Ihre Lebensqualität wird massiv beeinträchtigt - ihnen bleibt nichts anderes übrig als den Mehrbedarf per Aufzahlung selbst zu übernehmen. Inkontinenz wird dadurch nicht nur zu einem gesundheitlichen, sondern auch zu einem sozialen Problem.
Eine angemessene Versorgung der Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn der Schweregrad der Inkontinenz bei den Verträgen und Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden muss. Eine Unterteilung in Produktgruppen bzw. -arten ermöglicht eine Versorgung der Patienten nach ihren individuellen Bedürfnissen sowie eine differenzierte Preisgestaltung. So können qualitativ angemessene Produkte zu sachgemäßen Preisen angeboten werden.
Außerdem ist die Beratung der Patienten von den wirtschaftlichen Interessen zu trennen. Die Festlegung des Bedarfs muss entsprechend durch den verordnenden Arzt erfolgen. Eine bedarfsgerechte Versorgung kann somit sichergestellt und grundlose Aufzahlungen verhindert werden.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Augsburg, 12.03.2015 (aktiv bis 11.06.2015)