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Petition Verhinderungspflege

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    Petition Verhinderungspflege

    Hallo zusammen,

    hier eine aktuelle Petition:
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    Petition 69491

    Pflegeversicherung -Leistungen- - Ergänzung des § 39 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson) vom 17.01.2017

    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 39 SGB XI eine klarstellende Regelung einzufügen, so dass Leistungen durch die Pflegekassen bei sogenannter "ehrenamtlicher Ersatzpflege" nicht auf einen Tagessatz gekürzt werden können, der aus dem Pflegegeldbetrag des jeweiligen Pflegegrades errechnet wird.

    Begründung
    Zu der Thematik hatte das Bundessozialgericht, Urteil vom 12.7.2012, B 3 P 6/11 R, zuletzt geurteilt und festgestellt, dass Leistungen bei nicht erwerbsmäßig Zu der Thematik hatte das Bundessozialgericht, Urteil vom 12.7.2012, B 3 P 6/11 R, zuletzt geurteilt und festgestellt, dass Leistungen bei nicht erwerbsmäßig ausgeübter Angehörigenersatzpflege nicht in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen durch einen anteiligen Tageshöchstsatz beschränkt sind.
    Entgegen dieser Rechtsprechung wurden durch die Pflegekassen fortlaufend Kürzungen in diesem Sinne vorgenommen. Die entsprechende Leistungsvorschrift (Rundschreiben) wurde auch zu keinem Zeitpunkt abgeändert. Auch in den 3 Jahren nicht, wo die vom BSG beurteilte Fassung des § 39 SGB XI galt. Zu vermuten wäre also fortgesetzter Rechtsbruch wider besseres Wissen. Zu vermuten ist auch, dass keinerlei Korrekturen der rechtswidrigen Verwaltungsakte von Amts wegen vorgenommen wurden. Bis heute wird im Rundschreiben eine Rechtsauffassung vertreten und für verbindlich erklärt, die das BSG für rechtswidrig erkannt hat.
    Neuerdings behaupten die Pflegekassen, die Rechtsprechung des BSG sei nicht mehr anwendbar, da sich durch Abänderung des § 39 SGB XI, insbesondere was den Maximalzeitraum für die Inanspruchnahme der Leistung betrifft, die Rechtslage maßgeblich geändert habe.
    Da die Pflegekassen also offenbar nicht Willens sind, die Rechtsprechung des BSG umzusetzen, sollte der Bundestag hier gesetzgeberisch handeln.

    https://epetitionen.bundestag.de/pet..._69491.nc.html

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    LG
    Monika



    #2
    Hallo Monika,

    danke fürs Einstellen hier. Ich war selbst überrascht, wie schnell die Petition online ging. Hatte sie ja erst vor 8 Tagen spontan geschrieben.

    LG Michael

    Kommentar


      #3
      Hallo Michael,

      hab sie auch gleich hier verlinkt:
      http://www.forum-munterbunt.de/index...=6210#post6210

      Ich hoffe es werden viele unterschreiben.

      LG
      Monika

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