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LSG-Urteil zu Wohnen und "ambulant vor stationär"

MDS 11.12.2014, 17:14#1
Im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2014 ist ein zum Bereich Wohnen spannendes Urteil veröffentlicht:

Sächsisches LSG, 12.2.2014, AZ L 8 SO 132/13 B ER
Rechtsdienst 4/2014, S. 191f

Gestritten wurde um den Anspruch auf persönliche Assistenz (24 h) in der eigenen Wohnung anstelle einer vollstationären Unterbringung.

Der Beschwerdeführer/Kläger lebte zeitlebens in stationären Einrichtungen, hatte Pflegestufe III+, ist kognitiv ohne Beeinträchtigung.

Sehr verkürzt hat das Gericht entschieden:
a) es gilt nach § 13 Abs. 1 S. 2 SGB XII der Grundsatz des Vorrangs "ambulant vor stationär"
b) dieser Vorrang von ambulant gilt nur dann nicht, wenn die Leistung in einer geeigneten stationären Einrichtung zumutbar und die ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sei.
c) wichtig dabei: der Satz 6 von § 13 Abs. 1 SGB XII bestimme aber klar, dass - wenn stationäres Wohnen _unzumutbar_ ist, kein Kostenvergleich ambulant versus stationär vorzunehmen ist; d.h., dass bei "Unzumutbarkeit" eine Prüfung von potentiell "unverhältnismäßigen Mehrkosten" weg fällt;

Im Weiteren geht das Urteil m.E. recht detailliert darauf ein, wie die Frage der "Unzumutbarkeit" des Verbleibs in einer (beim Beschwerdeführer) vollstationären Pflegeeinrichtung zu prüfen ist. Hier müssen gemäß § 13 Abs. 1 S. 4 und Satz 5 SGB XII die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen berücksichtigt werden.

Hierzu zähle, dass das SGB XII dem der Menschenwürde entspringenden Anspruch auf eine selbstbestimmte Lebensführung eine überragende Bedeutung einräumt. Dies gelte in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung.
Prägendes Merkmal des Menschseins ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dies beinhalte das Recht, selbst zu entscheiden, wo und in welcher Wohnform man leben möchte (so wie es auch die UN-BRK in Art. 19 fordert).

Herzliche Grüße,
Wolfgang
Inge 15.12.2014, 07:43#2
AW: LSG-Urteil zu Wohnen und "ambulant vor station

Lieber Wolfgang,

vielen Dank für dieses wirklich wegweisende Urteil, das für uns genau zur richtigen Zeit kommt.
MDS 15.12.2014, 11:16#3
AW: LSG-Urteil zu Wohnen und "ambulant vor station

Liebe Inge,
alle Daumen drücke ich Euch, dass Euer Anliegen gut weiterkommt und gelingt, vielleicht hilft so ein Urteil hier mit!

Herzliche Grüße,
Wolfgang