Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie unterstützen acht Personen, die gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 beim Bundestag Einspruch eingelegt haben, weil sie nicht wählen durften. Von der Wahl ausgeschlossen sind nach einer Regelung des Bundeswahlgesetzes Menschen mit Behinderungen, für die "eine Betreuung in allen Angelegenheiten" bestellt ist. [...]
Interessant ist hier auch der Kommentar von Gisela Maubach