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SZ: Pflegenotstand verletzt das Grundgesetz

Inge 17.11.2013, 12:15#1
Die Analyse einer Rechtswissenschaftlerin zum Pflegenotstand läuft auf eine makabere Ergänzung des Grundgesetz hinaus: Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig". Die Konsequenzen sind spektakulär, der Weg zum Verfassungsgericht ist eröffnet. [...]
Quelle und kompletter Text: Süddeutsche