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Anforderungen an rechtliche Betreuer

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    Anforderungen an rechtliche Betreuer

    Die gemeinsame Empfehlung für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl vom Deutschen Landkreistag und Deutschen Städtetag ist seit dem 31.01.2013 im Internet abrufbar.

    Hier gehts zum Link:


    Anforderungen an rechtliche Betreuer und Aufgaben der überörtlichen
    und örtlichen Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl.




    #2
    AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

    Habe eine Frage an das Forum.
    kann ein Betreuer der eine Depression bekommen hat und medikamentös behandelt wird, deswegen als Betreuer abberufen werden?

    Lieben Gruß Doro

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      #3
      AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

      Na das was ich daraus entnehme entspricht den Bedingungen. Denke mal der Betreuer sollte sich wenn es sein muß ein Auszeit nehmen und für Ersatz sorgen.

      Danke, Doro

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        #4
        AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

        Hallo Doro,

        als ich deine Zeilen heute morgen gelesen habe wurde mir klar, dass Eltern behinderter Kinder einfach immer nur funktionieren müssen. Zumindest haben sie immer diesen Druck. Es ist irgendwie seltsam, wenn eine Mutter und evtl. Betreuerin nicht einfach mal sagen kann: Stopp - es geht nicht so weiter! Ich kann nicht mehr!
        Ohne Angst vor Konsequenzen zu haben. Was macht man?
        Man funktioniert halt weiter. Tut man es nicht, was wird dann? Man bekommt noch mehr Angst und man versucht noch besser zu sein, um ja nicht den Anschein zu erwecken, man wäre dem Ganzen nicht mehr gewachsen.
        Dabei ist man nur Mutter oder Vater, genau wie andere auch. Aber eben nur Mutter oder Vater und nicht einfach nur der Betreuer, welcher Pflichten nachkommen muss.
        Schafft man das nicht, verliert man dann am Ende auch den Status Eltern?

        Ich denke, dass von der moralischen Seite her, jeder das Recht hat, auch mal eine Auszeit zu nehmen. Als beruflicher Betreuer mag es anders sein. Da liegen aber auch ganz andere Voraussetzungen vor.

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          #5
          AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

          Ich ganz persönlich finde - solange die Mutter und Betreuerin trotz ihrer Depression ( und vor allem dann, wenn sie behandelt und daran gearbeitet wird ) ihre Aufgaben als Betreuer dennoch wahrnehmen kann, dürfte dem nichts entgegen stehen. Warum auch? Wird einer Mutter oder einem Vater eines minderjährigen, schutzbefohlenen Kindes die Fürsorgepflicht abgenommen, wenn es dieser Mutter nicht gut geht, sie Depressionen hat? Nein, heute dürfen Eltern Kiffen, saufen, Drogen nehmen, ihre Kinder ungenügend versorgen und es kümmert - aus Kostengründen oder wie auch immer - niemanden oder kaum einen. Man muss sich nur umschauen....

          Was mich interessiert ist, wie soll das Betreuungsgericht davon Kenntnis erlangen, dass es mir gerade mal nicht gut geht?! Meldet man das dem Gericht?

          Ich muss ganz ganz ehrlich sagen, für mich ist dieses "Einmischen können" sehr beängstigend. Wie wir Eltern tagtäglich kämpfen um es unseren Kindern gut gehen zu lassen und dabei immer aufpassen, selber nicht unter die Räder zu kommen ... da hilft uns kein Gericht. Warum stärkt das Gericht uns Eltern nicht - z.B. auch in Sachen Grundsicherung - nur als Beispiel?

          18 Jahre lang interessiert es keinen, ob und wie es Eltern schaffen alles zu bewerkstelligen. Ist das Kind dann 18 hat man keine Rechte mehr am eigenen Kind und muss ja immer aufpassen, alles richtig zu machen.

          Wie ist das eigentlich in anderen Ländern ... das würde mich mal sehr interessieren...

          Einen schönen Sonntag Euch.

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            #6
            AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

            Danke für die Rückmeldungen.
            Tja ich habe eine Vertretung, meine Tochter der zweite Zwilling, mein sohn ist der erste Zwilling, die bräuchte ich für die Auszeit die ich mir gönnen will. Wegen einer familiären Erbgeschichte spricht die nicht mehr mit mir.In Sachen Betreuung nur noch per Fax an ihr Büro. Weiß ich immer wann sie Urlaub hat oder krank ist oder sie auch oft auf Fortbildung? Und in diesem speziellen Fall würde ich gern mit ihr reden. Daher sagte mir die Juristin des Betreuungsvereins sie würde die Vertretung jetzt und für dauernd übernehmen. Sie wird den Richter anschreiben und der wird meine Tochter zur Stellungnahme auffordern. Sie weiß bisher davon noch nicht, aber ich denke sie wird versuchen mich so schlecht wie möglich darzustellen. Hat mir allerdings selbst dazu geraten Medikamente zu nehmen und wollte mir sogar einen Doc vermitteln.
            Das zum Thema Töchter und Kinder usw. Wir hatten sowas schon mal da hab ich ein Schreiben vorbereitet und bin zu ihr, damit sie das Amt niederlegt, sie wollte es nicht.

            Gruß Doro

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              #7
              AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

              Liebe Doro,

              wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist deine Tochter die Ersatz-Betreuerin für deinen Sohn, also ihren (Zwilling-)Bruder. Deine Tochter hat bemerkt, dass es dir nicht gut geht und dir sogar zu einer medikamentösen Therapie geraten. Selbst lässt sie sich am Telefon meist verleugnen, da sie mit dir keinen persönlichen Kontakt aus bestimmten Gründen wünscht. Ihr Amt ansich möchte sie aber nicht niederlegen, bzw. die Betreuung ihres Bruders in fremde (staatl. ) Hände legen. Die Dame vom Betreuungsverein würde anstatt deiner Tochter als dauerhafte Vertreung für dich in angesagten Fällen fungieren, bzw. einspringen und deine Tochter würde aus der Betreuung rauskomplimentiert werden.
              Damit wäre deine Tochter vollkommen aus der Betreuung und Verantwortung ihres Bruders ausgeschlossen.

              Gut, eure persönlichen Probleme können wir hier nicht erörtern, oder gar uns einmischen. Mütter/Töchter Verhältnisse sind oft sehr kompliziert und werden mit zunehmendem Erwachsensein nicht einfacher.
              Warum sie mit dir nicht selbst kommunizieren möchte ist auch ein Problem, dass ihr beide nur selbst miteinander regeln könnt. Geschwisterkinder haben es nunmal gar nicht so einfach und sehen vieles anders, gerade im Rückblick und wenn dann sogar noch ein neuer Partner dazukommt. Dann wird vieles aufgearbeitet und dabei kommen Mütter, die meist als haupt agierende Bezugssperson aus der Kindheit und Jugend für sie (nicht immer) da waren, nicht gut weg. Dabei zeigen sich dann viele Verletzungen auf beiden Seiten, die sich dann immer weiter hochschaukeln. Du schreibst, dass bei euch eine Erbgeschichte der Auslöser war. Vielleicht kann man da noch einmal ein wenig aufarbeiten. Eine Chance wäre es, bevor du deine Tochter ganz aus eurem Leben schließt.

              Wenn du ihr jetzt diese Vertretungsstelle als Betreuerin ihres Zwillingsbruders (ich denke, das ist noch mal eine Belastung zusätzlich) abnehmen möchtest, würde das zu einer großen Verletzung deiner Tochter führen. Würde es denn nicht gehen, dass die Betreuerin nur bestimmte Aufgaben übernehmen könnte, so als zusätzliche Betreuerin? Selbst wenn du dich in eine Therapie begibst, bist du doch in der Lage, bestimmte Aufgaben zu übernehmen, oder?

              Das euer angespanntes Verhältnis euch beide sehr belastet, ist sicher nicht abzustreiten und worauf eure "fehlgesteuerte" Kommunikation beruht, kann man allenfalls erahnen, aber nicht wissen. Vielleicht erreichst du direkt über das Gericht und den für euch zuständigen Rechtspfleger eine Einigung durch ein gemeinsames Gespräch, welches durch eine neutrale Person moderiert wird? Vielleicht geht es euch beiden hinterher besser. Denn du und auch deine Tochter, wollen für dein Kind und ihren Bruder sicher nur das Beste. Gemeinsam sichert doch doppelt ab und nimmt einem das "was wird, wenn ich nicht mehr kann?"

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                #8
                AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                Hallo!

                Ich versuch mal wieder einen Spagat zwischen einer juristisch basierten Antwort (auf eine eigentlich juristische Fragestellung) und einer Würdigung der hier geäßerten (nicht-juristischen) Bedenken und Gefühle. Hoffe, es gelingt mir. :)

                Zitat von Doro2 Beitrag anzeigen
                kann ein Betreuer der eine Depression bekommen hat und medikamentös behandelt wird, deswegen als Betreuer abberufen werden?
                Sofern diese Erkrankung dazu führt, dass ein Betreuer über einen längeren oder gar nicht absehbaren Zeitraum seinen Pflichten nicht nachkommen kann bzw. nur in so eingeschränkter Weise nachkommen kann, dass dadurch das Wohl des von ihm betreuten Menschen konkret gefährdet wird, könnte ein Betreuungsgericht tatsächlich die nicht mehr vorhandene Eignung als Betreuer feststellen und notfalls eine Entlassung auch gegen den Willen des Betreuers verfügen.

                Eine psychische Erkrankung an sich ist jedoch kein automatischer Entlassgrund. Bei voraussichtlich überschaubarer Genesungsdauer wäre dann eben tatäschlich ein (geeigneter) Vertretungsbetreuer zweckmäßig.

                Zu einer Entlassung kommt es ohnehin nicht so schnell, wie das wohl die Befürchtung ist. Es müsste schon konkret belegbar sein, wo die Gefährung für den betreuten Menschen liegt. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn der Betreuer seinen Pflichten faktisch gar nicht mehr nachkommt oder wichtige Anträge nicht fristgerecht stellt und dadurch dem betreuten Menschen ein tatsächlicher finanzieller Schaden entsteht.
                Und das Gericht muss von einer möglichen Gefährdungssituation natürlich überhaupt erst einmal Kenntnis erlangen, z. B. durch eine Beschwerde von einem Dritten oder dem betreuten Menschen selbst.

                (Vgl. z. B. http://www.bundesanzeiger-verlag.de/...hlende_Eignung)


                Als rechtlich betreuender Elternteil ist man eben nicht mehr "nur" Mutter oder Vater - sondern zusätzlich Rechtlicher Betreuer mit entsprechenden Aufgaben und Pflichten. Das macht schon einen signifikanten Unterschied. Die Entscheidung, dass man beides sein möchte, hat bestimmte Vorteile - aber eben auch Schattenseiten, die sich nicht verleugnen lassen.

                Ein Betreuungsgericht kann nicht die Aufgabe übernehmen, die schwierige Situation von Eltern behinderter Kinder zu entlasten - dazu fehlen ihm schlichtweg die Mittel und Einflussmöglichkeiten. Das Gericht hat andere Aufgaben zu übernehmen und dazu gehört auch (in Zusammenarbeit mit der Betreuungsbehörde) die notwendige Kontrolle aller Rechtlichen Betreuer.
                Vielmehr ist es Aufgabe z. B. der Betreuungsvereine, rechtlich betreuende Eltern zu beraten und zu unterstützen.

                Ich kann schon verstehen, dass man sich als Elternteil eines Kindes mit Behinderung oft überfordert und vernachlässigt fühlt - allerdings glaube ich nicht, dass ein auch noch so peferktes Betreuungsrecht hier Abhilfe schaffen könnte.
                Die Problematik scheint nämlich ja gar nicht so sehr darin zu liegen, dass sich unbedingt alle betroffenen Eltern darum reißen, auch nach Volljährigkeit ihrer Kinder weiterhin die Verantwortung zu übernehmen. Vielmehr scheint es doch um die durchaus nicht unbegründete Sorge zu gehen, dass die Menschen, an die man die Verantwortung abgeben könnte, mit ihr auch genauso gwissenhaft umgehen, wie man selbst. Und diese Sorge kann einem kein Gesetz nehmen.

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                  #9
                  AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                  Der Grund liegt darin, daß mein zweiter Mann und ich 2009 ein Behindertentestament gemacht haben worin sie einen Pflichtteil erhält und auch 2011 schon 2000€ erhalten hat. Aus rechtlichen Gründen müssen wir das Testament ändern und es ist beim Notar.
                  Da habe ich ihr einen Vorschlag gemacht, der weit übers Pflichtteil hinausgeht, daraufhin hat sie so reagiert. Außerdem bekommt sie ja nur den Pflichttteil von mir, mein Mann hat zwar keine Kinder aber dem hat sie leider verschissen.

                  Außerdem hat sie ein gutes Einkommen und später noch eine gute Zusatzrente ö.D. und der Sohn hat wenn er nicht mehr arbeitet nur noch das Taschengeld, sind beide 48 Jahre alt. Den wollte ich gut versorgt wissen. Klar wird der Kostenträger auch noch seinen Anteil bekommen, sogar mehr. Das bleibt alles so. Hab sie 2009 informiert und da war es ok. Das der Vater ihr nur Schulden hinterlassen hat, bin schon 35 Jahre geschieden ist nicht meine Schuld. Sie hätte ja das Erbe auch ausschlagen können, aber war immer papaskind und Liebling, der behinderte Sohn nicht, war immer der "Behinderte", geht ja gar nicht sowas. Hat sich bei der Scheidung auch für mich entschieden, Tochter für den Vater. Denke mal da der Vater jetzt weg ist und sie die Schulden wohl übernommen hat, möchte sie jetzt mehr Geld von mir. Aber noch leben wir und das ist nur für den Fall des Todes. Oh mein Gott, so hätte ich sie niemals eingeschätzt! Trägt nicht gerade dazu bei das es mehr besser geht, obwohl bin schon auf dem aufsteigenden Ast.

                  Lieben Gruß Doro

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                    #10
                    AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                    Liebe Doro,

                    genau deshalb musst du dich und auch deine Tochter vor weiteren Verletzungen schützen. Da ist vieles in der Vergangenheit schief gelaufen. 48 Jahre sind eine lange Zeit. Wir können dir zuhören und versuchen deinen Weg ein wenig zu begleiten indem wir einfach da sind. Was die rechtliche Seite betrifft, hat dir Daniel ja schon Infos gegeben. Ich bin hier auf Intakt mehr für zwischenmenschliche Ebene zuständig. Aus dieser Motivation heraus wünsche ich dir von Herzen, dass du mit deinen beiden Kindern zusammen einen Weg finden wirst, der euch alle zusammen an einen Tisch bringt und euch zu einem inneren Frieden finden lässt.
                    Alles andere frißt einen von innen heraus auf. Ich wünsche dir, bzw. euch nur das Beste.

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                      #11
                      AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                      Hab versucht die Tochter anzurufen, diese hat nur Handy. Nimmt nicht ab, sagt ich soll schreiben. Mir reichts, sie ist als meine Bevollmächtige für den Tod in der Versicherung so vorgesehen und beim Sohn auch, da ist schon alles bezahlt. Hab ihr noch geschrieben daß es sehr bald anders wird für sie und ob sie denn noch machen würde. Warte mal ab ob noch Antwort kommt, sonst muß ich auch das abgeben.
                      Es wird nicht anders gehen als das ich das so mache wie vorgesehen, und ich habe nur eine leichte bis mäßige Depression und mit dem Antidepressivum bekomm ich das in die Reihe. Die Auszeit werde ich nehmen wie ich es denke und mit der Betreuung dann abstimmen, im Moment geht es noch gut. Nur wenn meine Tochter, die mir sonst echt manchmal Beistand gegeben hat und jetzt auf einmal wegen Geld so abblockt, das tut weh. Aber es ist besser vorher, als wenn das nach meinem Tod gewesen wäre und der Sohn hätte drunter leiden müssen.
                      Kirsten das ist echt nett gemeint, aber ich glaube da geht nix mehr, mit mir auch nicht. Ich lass mir diese Frechheiten einfach nicht mehr gefallen.


                      Lg Doro

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                        #12
                        AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                        Hallo Doro,
                        das ist wirklich eine zermürbende Situation, in der Ihr alle steckt. Ich kann Dir nur raten, für Euch alle Hilfe bei einer Lebensberatungsstelle zu holen. Eine Mediation könnte helfen, wieder besser miteinander zu kommunizieren.
                        Lass Dir einen Termin geben und schütte dort erst mal Dein Herz aus . . .

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                          #13
                          AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                          Hallo Doro,
                          du steckst wirklich gerade in einer schwierigen Situation.Ich kann dir auch nur raten Hilfe von außen zu holen, z. Bsp. durch eine Mediation, wie ReniTenz auch schon vorschlägt. Vielleicht kann deine Tochter sich ja auf ein moderiertes Gespräch eher einlassen.
                          Ich hoffe du kannst alles so klären, wie es für deinen Sohn das Beste ist. Dafür wünsche ich dir viel Kraft und drücke dir die Daumen, das es dir gesundheitlich bald besser geht.

                          lg Diana

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                            #14
                            AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                            Hallo Daniel,
                            hab mir deinen Beitrag mehrfach durchgelesen, ich bin in der Lage alle Anforderungen die an mich gestellt werden, sei es die Erbausschlagung, Jahresbericht, Arzttermin mit dem Sohn, etc. wahrzunehmen. Habe bis jetzt noch gar keine Ausfallzeiten gehabt, aber merke wenn nicht auf Dauer etwas Ruhe einkehrt daß das schon an meinen Kräften zehrt. Erst Erbausschlaung, dann Kostenträger der davon nix weiß und Schreiben schickt, Einstellung der Hilfe wegen Erbfall, das war die Krönung. Bei der Erbauschlagung fast jede Woche Brief vom Amtsgericht, denke da weiß oft die linke nicht was die rechte tut, dann kommt noch der Brief des Kostenträgers die ich immer regelmäßig schriftlich per Fax mit Sendebericht informiert habe, "Einstellung der Hilfe wegen Erbfall", weißt du das war die Krönung und die Tochter, sehr geschockt durch den plötzlichen Tod des Vaters, schießt quer, da kannste einfach aus der Haut fahren. Jedes Wochenende beim Sohn und nach dem Rechten schauen. Das letzte Jahr war sehr schwer, Sohn 2 Monate in der Psychiatrie und danach immer auf und ab, schizophrene-paranoid-halluzinatorische Psychose. Nach Entlassung stark sediert durch hohe Gabe Psychopharmaka, einmal oben einmal unten. Dachte na das neue Jahr kann nur besser werden. Hoffe mal das kommt noch.
                            Hab meine tochter heute per sms mitgeteilt, daß es ja wohl in ihrem Sinne sei die Vertretungsbetreuung abzugeben, da schreibt sie "wenn du meinst", ich schreibe"sohn will es auch" Antwort "dann seit ihr euch ja einig. Ist doch blöd sowas, aber sie will es ja so, verweigert jeden telefonischen Kontakt.
                            Denke mal das ist ein nogo, so geht keine Zusammenarbeit. Ich ziehe es jetzt so durch, für den Betreuten, den Betreuer. Mein Sohn übrigens begrüßt das, er sagt er ist von seiner Schwester sehr enttäuscht, ihn läßt sie nämlich auch links liegen, kein Gruß zu Weihnachten, Geburtstag, nix.

                            Gruß Doro

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                              Hallo!

                              Wenn es faktisch keine Einschränkungen in der Wahrnehmung Deiner Betreuerpflichten gibt, dürfte es - plakativ ausgedrückt - egal sein, ob Du gerade Schwierigkeiten mit einer depressiven Episode oder mit der derzeit allgegenwärtigen Virusgrippe hast. Eine Entlassung droht dann nicht.
                              Wenn Du krankheitsbedingt mal nicht einsatzfähig sein solltest, ist eben eine passende Vertretungssituation wichtig - damit es zu keinem Ausfall der gesetzlichen Vertretung kommt. Das gehört zum kleinen Einmaleins der Berufsbetreuer und ist für ehrenamtliche Betreuer nicht minder relevant.

                              Wichtig scheint mir auch, zu trennen, mit welchem "Hütchen" Du unterwegs bist: Schlägst Du stellvertretend ein Erbe aus, bist Du als Rechtliche Betreuerin am Start. Begleitest Du Deinen Sohn zum Doc, als Mutter. Sprichst Du mit dem Arzt Deines Sohnes über Medikation und Behandlung, wieder als Betreuerin.
                              Dieses Trennen der Hütchen und somit "Funktionen" macht die Herausforderung nicht kleiner - kann aber sehr wohl dabei helfen, besser den Überblick zu bewahren und zu erkennen, wann welche Verantwortung und welches Engagement gefragt ist. Wenn man immer als "irgendwie alles" zugleich unterwegs ist, kann ein Management der eigenen Kräfte gar nicht funktionieren.
                              Manchmal hilft diese Betrachtungsweise auch dabei zu erkennen, dass man ruhig einen Gang runterschalten kann, ohne dass etwas passiert.

                              Der zweite Schritt kann dann die Frage nach möglichen Unterstützern sein - und die Antwort ist jeweils eine andere, je nachdem ob Du als Mom unterwegs bist oder als Rechtliche Betreuerin oder vielleicht auch als Pflegeperson.
                              In Deiner Funktion als Rechtliche Betreuerin kannst Du z. B. beratende Unterstützung durch einen Betreuungsverein in Anspruch nehmen, wie Du es ja auch getan hast. Du kannst für Deinen Sohn ggf. einen Rechtsanwalt damit beauftragen, sich um komplexe juristische Schwierigkeiten zu kümmern (vor allem, wenn Grundsicherungsbezug beim Betreuten besteht, dann geht der Anwalt über die Beratungshilfe). Nicht zu vergessen: Beratungsstellen, gerade solche der regionalen und überregionalen OBA.
                              Natürlich gibt's keine endlos breite Palette an verschiedensten willfährigen Helferlein, die einem alles abnehmen... und genau genommen ist meine exemplarische Aufzählung sogar schon fast abschließend. Diese Möglichkeiten jedoch rechtzeitig zu nutzen oder links liegen zu lassen, kann ne Menge ausmachen.

                              Ich wünsche Dir, dass das mit der neuen Vertretung hinhaut und Du dadurch Entlastung erfährst.
                              Zuletzt geändert von Daniel; 17.02.2015, 17:59.

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                                #16
                                AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                Danke Daniel,
                                das mit den Arzttermin habe ich gemacht weil die Betreuerin aus der Einrichtung in Urlaub war, die wollten den allein dahin schicken. Da er noch dosiert Seroquel prolong nimmt und es langsam reduziert wird, falls ich es schon wichtig das jemand dabei ist. Da hab ich halt selber einen Termin, Augendoc, abgesagt und wir haben uns im Wartezimmer getroffen. Seitdem er das Medikament jetzt noch 600 mg nimmt, ist er vergeßlich, müde geworden und hat auch extrem zugenommen. Nicht gut finde ich das, aber seh zur Zeit keine andere Perspektive.

                                Gruß Doro

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                                  #17
                                  AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                  Kommt noch mehr, entweder nix oder alles. Jetzt zickt das Wohnheim rum.
                                  Ich besuche meinen Sohn eigentlich mehrmals im Monat am Wochenend. Das ist zuviel meinen die,
                                  soll die Besuche reduzieren, er isoliert sich dort in der Einrichtung, hat er vorher auch schon getan es sei denn seine Bezugsbetreuerin ist da. Zur Zeit sind da nur Bewohner die noch schwerer krank sind wie er.
                                  Wenn seine Bezugsbetreuerin mal Urlaub hat oder krank ist ruft er bei mir an und wir reden nur einfach so.
                                  Außerdem hatte er eine außergewöhnliche Zahlung erhalten, Erstattung von Rente bei Abwesenheit. Das Schonvermögen war schon überschritten. Der Kostenträger sagt das steht ihm zu und ich soll ihn nach seinen Wünschen fragen. Da sein größtes Hobby die Musik ist haben wir sich zwei neue Boxen für seine Anlage gekauft und sonstiges um Musik zu hören. Auch nicht richtig in deren Augen, so große Boxen in einem kleinen Zimmer. Er durfte die andern vorher auch nicht nach 20.00 Uhr voll aufdrehen, also was ist das Problem, ich frage doch nicht die Einrichtung was ich ihm kaufen kann sondern ihn. Es sei denn er braucht zusätzlich noch Bekleidung oder sonstiges.
                                  Manno es hört einfach nicht auf. Was sagt ihr dazu? Sie sagen die Mutter-Sohn-Beziehung ist zu eng, er hat keine anderen Personen außerhalb die ihn mal besuchen oder sich kümmern. Mein Schwester und ich wir kümmen uns mal mehr mal weniger. Vater ist tot, Schwester kümmert sich gar nicht!


                                  Gruß Doro
                                  Zuletzt geändert von Doro2; 20.02.2015, 19:58.

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                                    #18
                                    AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                    Hallo Doro,

                                    wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe, ist dein Sohn bereits 48 Jahre alt? Und du dann sicher auch schon im Rentenalter. Warum fängst du nicht einfach an, auch an dich zu denken? Du hast es dir sicher verdient.
                                    Nimm dir Zeit für dich, versuche zu entspannen, vielleicht mit Unterstützung einer Gesprächstherapie. Dein Sohn hat dich sehr lange haben dürfen. Wenn du jetzt eine Ersatzbetreuerin für ihn einsetzen lässt, evtl. die ZBL`s für deinen Sohn abrufen kannst und/oder selbst jemanden suchst, der deinen Sohn ab und zu im Wohnheim besucht und sich mit ihm beschäftigt, vielleicht ist das eine Chance für euch beide? Wenn du mal nicht mehr kannst, dann muss er ja auch zurecht kommen. Regle es lieber jetzt, wo du noch kannst.

                                    LG

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                                      #19
                                      AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                      Kirsten, ehrlich gesagt bin ich vor Deinen Zeilen gerade sehr erschrocken. Du empfiehlst Doro, sich von ihrem Son zu distanzieren und meinst, dass es eine Chance sein könnte? Was wenn nicht? Was, wenn der Sohn daran zerbricht?

                                      Wenn ich mir vorstelle, man würde mir den Umgang mit meinem Fleisch und Blut, mit meinem geliebten Kind, verbieten oder mir nahe legen, es weniger zu besuchen - dann würde ich lieber auf der Stelle tot umfallen wollen!

                                      Meine Bindung zu meinem Kind ist auch extrem eng. Ja und ich weiß, dass das nicht unbedingt gut ist - wenn ich mal nicht mehr sein sollte. Darüber zerbreche ich mir tagtäglich den Kopf! Jeder Mensch ist anders. Es gibt Menschen, die mögen es lieber, sich abzukapseln. Ob gesund oder behindert spielt dabei keine Rolle. Und es gibt Menschen, die brauchen ihre Bezugsperson. Auch hier egal ob behindert oder gesund. Ein gesunder Mensch darf sich aussuchen, mit wem er leben möchte und wie oft er zu dieser Person Kontakt hält.

                                      Bei unseren besonderen Kindern möchten immer andere gern meinen zu wissen, was das Beste für ihn sei?

                                      Mein Kind ist von Natur aus kein Kontakt-Suchender Mensch. Schon in der Schule ist sie nicht zu anderen gegangen um sie zu fragen, ob sie mitspielen dürfte o.ä. Sie brauchte immer die Ansprache.

                                      Wenn ich sie mir heute in einer solchen Einrichtung vorstelle - nein, sie hätte keine Freude. Die hatte sie auch in der Schule nicht. Sie hat sich die letzten 3 Jahre Schulzeit gequält, aber sie hatte ja keine andere Wahl! Diese Zeit hat sie psychisch negativ beeinflusst. Sie hatte Angst und war jeden Monat krank! Heute hat sie allenfalls 1-2 mal Schnupfen oder Husten im Jahr! Dieses krank sein war psychisch bedingt, das ist mir heute klar!

                                      Und wenn ich mir nun vorstelle ... man würde nun meinen, dass sei nur so, weil die Bindung zu mir zu eng sei ...zu mir als ihre Mutter, die sie bedingungslos liebt, die heute froh ist damals zur richtigen Zeit am richtigen Ort gewesen zu sein, weil ich sie hätte mit 11 Monaten zu grabe tragen müssen ...

                                      Es macht mich wütend und traurig zu gleich ...das andere immer meinen zu wissen, was gut für mein Kind sein soll ... als wenn die Sorge nicht schon groß genug ist um alles ... Ganz ehrlich ... ich habe kein Vertrauen mehr in Einrichtungen, die uns vorgaugeln, das Beste für MEIN Kind zu sein. Hinter so mancher Fassade möchte ich nicht das viele Leid der Menschen sehen müssen.

                                      und mit diesen traurigen Gedanken gehe ich in die Nacht ... ein guter Schlaf wird das nicht...

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                                        #20
                                        AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                        Liebe Anke,

                                        auch wenn es schon 02:00 nachts ist, möchte ich das nicht so stehen lassen. Distanzieren habe ich weder geschrieben, noch gemeint. Es geht mir um den Mensch und die Mutter " Doro ". Sie hat Zwillinge, große Sorgen, aber auch nur ein Leben. Und auf dieses hat sie ein Recht. Genauso hat sie das Recht, einfach als Mutter akzeptiert zu werden.

                                        Ich wünsche Doro von Herzen Zeit und noch viele gemeinsame glückliche Stunden, wo sie erleben kann , dass sie eine gute Lösung für Sohn und letztendlich auch für sich gefunden hat. . Und genau das, wünsche ich dir und mir und allen in unserer Situation übrigens auch. Vielleicht können wir dann alle nachts schlafen, ohne diese ewigen Gedanken, "was wird, wenn ich nicht mehr bin?"
                                        In diesem Sinne eine gute Nacht.

                                        LG kirsten

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                                          #21
                                          AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                          Hallo Kirsten, nun - ich hatte in Doros letzte Zeilen eher das Gefühl gehabt, dass man ihr das "letzte bisschen Einfluss" auch noch nehmen möchte. In dem sie Angst hat, dass man den Sohn beeinflusst - weil die Einrichtung die Aufgaben der Betreuung für ihn wohl komplett übernehmen möchte - Doro aber für gewisse Teile noch selber verantwortlich sein möchte.

                                          Ich lese die beginnende Querstellung der Einrichtung ... Übernahme der Betreuung, ggf. Einflußnahme diesbezüglich gegenüber dem Sohn, der ja letztendlich entscheidet, wer seine Betreuung übernehmen soll. Nur wissen wir, dass unsere Kinder mitunter gut beeinflussbar sind. Und nun beginnt noch so ein quatsch von wegen " Besuche verringern, weil Sohn zu engen Kontakt zur Mutter hat" .... oh das macht mich so wütend!

                                          Alle meine Zeilen gingen nicht an Dich, das war dann schon eher Allgemein, da sprudelten wieder die negativen Gedanken. Ich bin eigentlich ein positiv eingestellter, Lebensbejahender Mensch. Absolut! Wer mich kennt, weiß das! Ich selber komme mit unserer besonderen Situation super gut zurecht. Und das bleibt so lange, bis irgendetwas dazwischen funkt.

                                          Ich finde, es wird sich oft zu viel eingemischt und - beeinflusst. Wenn ich Hilfe benötige, würde ich mir Hilfe holen.

                                          Wünsche Dir und allen anderen einen schönen Tag. Bei uns scheint heute wieder so schön die Sonne, wie ich es liebe! Und die Gartenzeit beginnt so langsam ...

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                                            #22
                                            AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                            Hallo zusammen,

                                            eigentlich würden wir doch alle gerne loslassen, wenn die Bedingungen für unsere Töchter und Söhne dann nicht vom "Loslassen" zum "freien Fall" führen würden. Für uns wäre es wichtig, Schritt für Schritt loslassen zu können und dabei auch die nötige Unterstützung zu bekommen. Zuerst die bürokratischen Dinge, und wenn das funktioniert, könnten wir den nächsten Schritt gehen, usw. . . .
                                            Gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Fachleuten sind dafür absolut notwendig.

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                                              #23
                                              AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                              Zitat von Inge Beitrag anzeigen
                                              Hallo zusammen,

                                              eigentlich würden wir doch alle gerne loslassen, wenn die Bedingungen für unsere Töchter und Söhne dann nicht vom "Loslassen" zum "freien Fall" führen würden. Für uns wäre es wichtig, Schritt für Schritt loslassen zu können und dabei auch die nötige Unterstützung zu bekommen. Zuerst die bürokratischen Dinge, und wenn das funktioniert, könnten wir den nächsten Schritt gehen, usw. . . .
                                              Gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit von Eltern und Fachleuten sind dafür absolut notwendig.

                                              Hallo Inge,

                                              genau so ist es....

                                              Liebe Grüße
                                              Monika

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                                                #24
                                                AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                                Hallo!
                                                Vor einigen Jahren habe ich einen Artikel von Theo Klauß gelesen, der sich mit der Zusammenarbeit von Eltern und Fachleuten befasst. Ich habe ihn gesucht, und gefunden: http://www.ph-heidelberg.de/fileadmi...l_Elt_mmhh.pdf

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                                                  AW: Anforderungen an rechtliche Betreuer

                                                  Hallo Anke,

                                                  genauso wie du schreibst ist es bei mir. Auf keinen Fall werde ich das so handhaben wie die Einrichtung das wünscht. Werde mcih so gut es geht nach den Bedürfnissen des Sohnes richten. Eine Vertretungsbetreung ist auch in die Wege geleitet, so daß ich mit gutem Gewissen mal eine Auszeit nehmen kann. Die sind mir auch schon mal mit Berufsbetreuer usw. gekommen, nix da, hab ich gesagt. Solange ich im Besitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte bin bliebe ich in dem Amt. Mein zweiter Mann und ich sind nicht mehr die jüngsten, einen Wechsel will der Sohn nicht, also bleibt der da. Denk sehr oft daran was wird wenn ich nicht mehr da bin, da denken wir beide gleich.

                                                  Ganz lieben Gruß Doro

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