Sozialhilfe muss Aufenthaltsraum für Pflegekräfte bezahlen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte behinderter und pflegebedürftige Menschen gestärkt, die sich ihre Versorgung selbst organisieren. Bei einer Betreuung rund um die Uhr muss im Rahmen dieses sogenannten Arbeitgebermodells die Sozialhilfe auch für die Kosten eines Aufenthaltsraums für die Pflegekräfte aufkommen, wie das BSG am Donnerstag in Kassel entschied. (Az: B 8 SO 1/12 R) [...]
Quelle und kompletter Text:
123recht
Sobald die komplette Urteilsbegründung vorliegt, stelle ich die Info ein.
AW: BSG stärkt "Arbeitgebermodell" für Behinderte
[...] Die Berichterstatterin fasste es nochmal in Worte, als sie – nach einer Vorgabe von uns – auf die besondere Sittuation der Assistenzkräfte und Assistenznehmer im Arbeitgebermodell hinwies: Wenn jemand wegen seiner Behinderung rund um die Uhr auf Unterstützung angewiesen ist, braucht er und brauchen die Assistenten punktuell Rückzugsmöglichkeiten, die diesen Namen verdienen. Dass die Bundesrichterin dann ausführlich auf das Selbstbestimmungsrecht von Behinderten im Arbeitgebermodell zu sprechen kam und unterstrich, dass der Sozialhilfeträger ihnen nicht einfach vorschreiben könnte, wie sie ihre Pflege zu organisieren hätten, weil das Arbeitgebermodell ja gerade das Selbstbestimmungsrecht sichern sollte, klang das schön und wir hoffen, dass sich das so auch in den schriftlichen Urteilsgründen wiederfindet. [...]
Quelle und kompletter Text:
Oliver Tolmein