Anspruch auf Integrationsassistenz (Schulbegleitung)
Es gibt weiterhin einen Anspruch auf Integrationsassistenz, auch wenn die Kostenträger vermehrt Anträge auf Integrationsassistenz ablehnen. a) Eine Integrationsassistenz (früher genannt Schulbegleiter oder auch Integrationshelfer) ist eine Person, die während eines Teiles oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingten Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben.
Die rechtlichen Grundlagen für die Integrationsassistenz als Teilbereich der Eingliederungshilfe sind in §§ 53, 54 SGB XII geregelt. In § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist bestimmt, dass zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht“ zählen. Nach ständiger Rechtsprechung ist auch die Finanzierung einer Integrationsassistenz eine mögliche Hilfe, dem behinderten Menschen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. [...]
Quelle und kompletter Text: Hoffmann-Gress
