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Artikel "Nicht nur im Heim herumhängen"

zippe 02.06.2012, 15:26#1
[...] In Unterfranken wird zurückhaltend definiert, was unter einem „zweiten Lebensbereich“ zu verstehen ist. Bei Heimbewohnern genügt es dem Bezirk als Kostenträger zufolge, wenn die Einrichtung eine „interne Tagesstruktur“ anbietet. Der Besuch einer externen Tagesförderstätte wird in der Regel als nicht nötig angesehen – und demzufolge nicht finanziert. Das macht jenen Eltern, deren erwachsene Kinder die „Tafö“ der Mainfränkischen Werkstätten besuchen, aktuell große Sorge. Denn fast jede zweite Familie erwägt in näherer Zukunft den Umzug ihres Kindes in ein Heim. Ob die vertraute, für ihre Kinder wichtige Tagesförderstätte dann weiter besucht werden kann, ist derzeit noch offen. [...]
Quelle und kompletter Text: Mainpost
miau 02.06.2012, 19:04#2
AW: Main-Post "Nicht nur im Heim herumhängen"

es gibt noch mehr Eltern, denen schon aufgefallen ist, wie die Regierung UFr. Geld einsparen will. :-)

Micha
Inge 04.06.2012, 08:18#3
AW: Main-Post "Nicht nur im Heim herumhängen"

Hallo zusammen,

der Artikel steht heute auch - mit verändertem Text - im Main-Echo.
Nur Kompromisslösung

Tagesförderstätten seien ohnehin eher als Kompromisslösung denn als »inklusive Einrichtungen« anzusehen. Besucher der Tagesförderstätte seien schließlich nicht nur vom allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch von der Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung ausgeschlossen, erläuterte Sajer: »Die Umsetzung des Artikels 27 der Behindertenrechtskonvention erfordert, den Begriff Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu streichen.«
Dieser Begriff, der im Sozialgesetzbuch IX steht, führt dazu, dass es zwei »Kategorien« behinderter Menschen gibt: »Werkstattfähige« und solche, die »nicht werkstattfähig« sind - und oft nicht mal ganztags eine Tagesförderstätte besuchen.
Myriam 04.06.2012, 11:16#4
AW: Main-Post "Nicht nur im Heim herumhängen"

In einer Tagesförderstätte treffen Menschen aus verschiedenen sozialen Verhältnissen, sowie Lebensräumen zum Austausch aufeinander. Außenstehende sehen es natürlich nicht aus diesem Blickwinkel, aber auch Betroffene sind nicht ein Ei wies Andere. Der Begriff Inklusion ist sehr dehnbar und vor allem wird er von jedem und jeder Institution anders ausgelegt. Jeder scheint ihn so zu benutzen, wie es in seine Weltanschauung, seine Finanzpläne und wie auch immer paßt. Selbst die Auslegung der UN-Konvention ist so vielfältig, wie das Thema Behinderung überhaupt. An der Einrichtung Tagesförderstätte wird schon lange gekratzt und sicher fragen sich Nichtbetroffene, ob die überhaupt Not tut. Nennen wir doch das Kind mal beim Namen, denn die Mehrheit der Menschheit und selbst Betroffene, die "nur" - oder sagen wir lieber, "nicht geistig" behindert sind, denken über die Schwerstbetroffenen unter den Menschen mit Behinderung oft so:
Die kriegen sowieiso nichts mit und daher langt es, wenn die unter sich zusammengepfercht sind und zu Essen bekommen. Morgens, mittags, abends Pudding und Beruhigungsmittel, damit sie schön schlafen und Ruhe geben. Dann haben sie es gut, gell? Denn unter diesen Voraussetzungen langt dann das Geld für andere, die mehr Wert sind.
zippe 05.06.2012, 10:28#5
AW: Artikel "Nicht nur im Heim herumhängen"

Hallo zusammen,

so, jetzt habe ich die Infos zur Förderstättenkonzeption wieder gefunden:
Die behinderten Menschen haben Anrecht auf einen zweiten Lebensraum, in dem sie am Leben der Gemeinschaft beteiligt und integriert sind. .... Die Förderstätten sollen dieses Recht auf eine der Normalität entsprechende Lebensgestaltung in der sozialen Umwelt verwirklichen. Der Aufenthalt in den Förderstätten ist bei entsprechendem Bedarf dauerhaft zu gewähren.

es wäre wirklich interessant zu wissen, wie der Bezirk sich dazu äußert :grantel:
gero 09.06.2012, 11:33#6
AW: Main-Post "Nicht nur im Heim herumhängen"

Hallo Myriam,
Zitat von Myriam
. Nennen wir doch das Kind mal beim Namen, denn die Mehrheit der Menschheit und selbst Betroffene, die "nur" - oder sagen wir lieber, "nicht geistig" behindert sind, denken über die Schwerstbetroffenen unter den Menschen mit Behinderung oft so:
Die kriegen sowieiso nichts mit und daher langt es, wenn die unter sich zusammengepfercht sind und zu Essen bekommen. Morgens, mittags, abends Pudding und Beruhigungsmittel, damit sie schön schlafen und Ruhe geben. Dann haben sie es gut, gell? Denn unter diesen Voraussetzungen langt dann das Geld für andere, die mehr Wert sind.
das hast Du sehr hart, aber auch sehr treffend geschrieben.

Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Bezirk sich strafbar macht, wenn er den Menschen das Recht auf Teilhabe nach §1 SGB IX vorenthält!
gero 19.06.2012, 16:17#7
AW: Artikel "Nicht nur im Heim herumhängen"

Hallo miteinander,

inzwischen gab es zwei Leserbriefe im Main-Echo:
Unsere Elterninitiative »Teilhabe für Alle« hat 2008 erreicht, dass der Bezirk Unterfranken das gesetzlich einklagbare Recht auf einen Zweiten Lebensbereich für die Heimbewohner der in Aschaffenburg geplanten Einrichtung endlich anerkannt hat.
Nun wird aber im Raum Würzburg eine Wohneinrichtung entstehen, in der dieser Anspruch auf Förderung und auf Teilhabe in der Gesellschaft anscheinend wieder ignoriert werden soll.Beschäftigung soll gekürzt werden
Und in einer anderen bestehenden Einrichtung soll die Beschäftigung in der Förderstätte auf 2,5 Stunden gekürzt werden.
Das bedeutet, dass die Bewohner - auf Dauer von Jahrzehnten - jede Minute, jeden Tag und jedes Jahr nahezu rund um die Uhr immer mit den gleichen Menschen in den gleichen Räumen zusammen sein sollen!
Wie lässt sich dieses Vorgehen mit den Aussagen des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales vereinbaren: »Die behinderten Menschen haben Anrecht auf einen zweiten Lebensraum, in dem sie am Leben der Gemeinschaft beteiligt und integriert sind. Die Förderstätten sollen dieses Recht auf eine der Normalität entsprechende Lebensgestaltung in der sozialen Umwelt verwirklichen.«
Welchen Sinn macht dieses Recht, wenn es vom Bezirk Unterfranken seit mehr als zehn Jahren hartnäckig ignoriert wird? Hier ist dringender Handlungsbedarf von Seiten der Politik und von Seiten des Bayerischen Sozialministeriums angesagt!
Ist es Ignoranz, fehlt das Geld oder ist es einfach fehlende Sensibilität für die Belange von behinderten Menschen die dazu führt, daß jetzt wieder die legitimen Rechte der Betroffenen keine Beachtung finden.

Es ist ein interessanter Satz der in dem Bericht steht „in Unterfranken wird zurückhalten
definiert, was unter einem zweiten Lebensbereich zu verstehen ist“. Das heißt für den unbedarften Leser, daß vielleicht in Mittelfranken oder in Hessen diese Definition anders ausfällt als in Würzburg, daß Behinderte in Nürnberg, München oder Hamburg bessere Menschen sind und andere Rechte haben?

Ist noch alles in Ordnung in den Behördenstuben des Bezirks in Unterfranken?

Ich gehe einmal davon aus, daß die Mitarbeiter dort morgens ins Büro kommen und abends wieder nach Hause gehen, daß sie dort mit Ihren Kollegen zusammen sind und nach Ihrer Arbeit Ihre Familie sehen und oder mit Freunden Kontakt haben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit oder? Weshalb verwehrt man dann diese Selbstverständlichkeit den Heimbewohnern.

Beim Weiterlesen stößt man dann doch wieder aufs Geld oder ist es Missmanagement? Wenn dem so ist, dann muß das Sozialministerium tätig werden und die Missstände abstellen. Vor dem Gesetz sind alle gleich, wir wissen zwar, daß das so nicht stimmt, aber eine so eklatante Ungleich-behandlung muß aber Widerstand hervorrufen, das muß abgestellt werden.

Wenn im SGB II ein solch unsinniger Satz wie der der wirtschaftlich „verwertbarer Arbeitsleistung“
steht, dann muß er gestrichen werden und wenn Druck von Nöten ist, dann muß er aufgebaut werden damit sich das ändert. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Mitarbeiter des Bezirks einfach einmal darüber nachdenken würden wie es aussähe, wenn Sie zu hause eingesperrt wären. Heraus käme vielleicht nur eine normale humane Entscheidung zum Wohle der Behinderten Menschen.