Berlin – Mit der Überarbeitung der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch die Regelungen zu Hörhilfen überarbeitet. Die Richtlinie sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Hörverluste möglichst weitgehend ausgleichen. [...]Quelle und kompletter Text: Deutsches Ärzteblatt
