Allgemeine Hinweise zur Veröffentlichung der PrüfberichteQuelle, kompletter Text und Links zu den einzelnen Bezirken in Bayern: STMAS
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, zu veröffentlichen sind. [...]
Die Veröffentlichungspflicht für die Prüfberichte gilt bundesweit ab Oktober 2011. Allerdings sind viele Berichte noch nicht online gestellt, so dass man da öfters nachschauen (oder auch mal nachfragen!) sollte.
