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Prüfberichte der Heimaufsicht online

Inge 25.10.2011, 15:04#1
Allgemeine Hinweise zur Veröffentlichung der Prüfberichte

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, zu veröffentlichen sind. [...]
Quelle, kompletter Text und Links zu den einzelnen Bezirken in Bayern: STMAS

Die Veröffentlichungspflicht für die Prüfberichte gilt bundesweit ab Oktober 2011. Allerdings sind viele Berichte noch nicht online gestellt, so dass man da öfters nachschauen (oder auch mal nachfragen!) sollte.