Es gibt wichtige Neuigkeiten von der Antidiskriminierungsstelle.
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/nl_03_2011/06_aus_der_beratungspraxis_der_ads_3_2011_2_Unfallversicherungsschutz.html
"Unfallversicherungsschutz auch für dauernd Pflegebedürftige und Menschen mit geistiger Behinderung
22.06.2011
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe teilte uns mit, dass ein bekannter Versicherer geistig behinderte Menschen diskriminieren würde. Nach einem Informationsblatt des Versicherers könnten „dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke nicht versichert werden, da diese bei einem Unfall wegen der bereits vorliegenden Invalidität kaum Anspruch auf Invaliditätsleistung" hätten.
Die ADS wandte sich daraufhin an die Aufsichtsbehörde des Versicherungsunternehmens - die BaFin - und bat um eine Stellungnahme.
Das Versicherungsunternehmen bestätigte der ADS daraufhin, dass es künftig umfassenden Unfallversicherungsschutz sowohl für Menschen mit geistiger Behinderung als auch dauerhaft pflegebedürftige Personen anbieten werde. Es habe beschlossen, auf den betreffenden Risikoausschluss in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen vollständig zu verzichten."
LG, amai
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/nl_03_2011/06_aus_der_beratungspraxis_der_ads_3_2011_2_Unfallversicherungsschutz.html
"Unfallversicherungsschutz auch für dauernd Pflegebedürftige und Menschen mit geistiger Behinderung
22.06.2011
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe teilte uns mit, dass ein bekannter Versicherer geistig behinderte Menschen diskriminieren würde. Nach einem Informationsblatt des Versicherers könnten „dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke nicht versichert werden, da diese bei einem Unfall wegen der bereits vorliegenden Invalidität kaum Anspruch auf Invaliditätsleistung" hätten.
Die ADS wandte sich daraufhin an die Aufsichtsbehörde des Versicherungsunternehmens - die BaFin - und bat um eine Stellungnahme.
Das Versicherungsunternehmen bestätigte der ADS daraufhin, dass es künftig umfassenden Unfallversicherungsschutz sowohl für Menschen mit geistiger Behinderung als auch dauerhaft pflegebedürftige Personen anbieten werde. Es habe beschlossen, auf den betreffenden Risikoausschluss in den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen vollständig zu verzichten."
LG, amai
