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PKV: Behinderte begrenzt versicherbar

zippe 20.06.2011, 08:48#1
Behinderte begrenzt versicherbar
In ihrem aktuellen Aktionsplan zur Integration Behinderter wertet es die Bundesregierung als Erfolg, dass mit dem Basistarif der Privaten Krankenversicherungen ein Angebot geschaffen wurde, welches allen Behinderten offen steht. Doch die Basistarife sind für Behinderte eher ungeeignet. Ein Kommentar von Mirko Wenig

Es ist ein nur ein kleiner Abschnitt, der im aktuellen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, diese Woche vorgestellt von Ursula von der Leyen, den privaten Krankenversicherungen gewidmet ist. Auf Seite 49 des Papiers heißt es, dass laut Gleichbehandlungsgesetz eine Behinderung beim Abschluss eines Vertrages keine Rolle spielen darf – jedoch mit der Einschränkung, eine unterschiedliche Behandlung sei zulässig, wenn diese „auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ beruht.

Was mit den „Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ gemeint ist, musste ein Jugendlicher erfahren, der sich trotz einer Behinderung in eine private Krankenversicherung einzuklagen versuchte. Der zu hundert Prozent Behinderte leidet an einer Myotonen Dystrophie: eine Krankheit, die sich durch fortschreitende Muskelschwäche, Herzrhythmusstörungen und Gelenkschmerzen äußert. Doch die private Krankenversicherung darf laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Aufnahme des Behinderten ablehnen. Nicht aufgrund seiner Behinderung, denn das wäre diskriminierend, sondern aufgrund der Vorerkrankung, die zu der Behinderung führte (Urteil vom 27.5.2010, 9 U 156/09). [...]
Quelle und kompletter Text: Versicherungsbote