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Erleichterungen für behinderte Bahnreisende.

Yvonne 16.06.2011, 20:51#1
Berlin (kobinet) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung begrüßte heute Erleichterungen für 1,4 Millionen bahnreisende Menschen mit Behinderungen. Der von Deutscher Bahn AG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales geplante Wegfall der sogenannten „50-km-Regelung“ bedeutet für behinderte Bahnreisende, zukünftig alle Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland mit ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können.

Die derzeit noch geltende Regelung beschränkt sich auf Nahverkehrszüge in einen Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des behinderten Menschen und in sogenannten „Verkehrsverbünden“ sowie auf einige weitere öffentliche Verkehrsmittel.

„Die vorgesehene Neuregelung wird Erleichterungen für 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen bringen. Bisher mussten behinderte Bahnreisende Zusatztickets kaufen, um alle Nahverkehrszüge mit ihrem Beiblatt mit Wertmarke nutzen zu können“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Noch Ende letzten Jahres hatte der Behindertenbeauftragte in einem Gespräch mit Bahn-Chef Dr. Rüdiger Grube für eine Änderung der bisherigen Regelung geworben.

„Ich begrüße sehr, dass die Deutsche Bahn AG die geplante Neuregelung auf den 1. September vorziehen will“, so Hüppe. Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ wird auch das Streckenverzeichnis entfallen, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und das bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss.

„Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, meint Hüppe. Wichtig sei nun, die Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu verstärken, damit Menschen mit Behinderungen die neue Regelung auch tatsächlich nutzen können. sch

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,26931/ticket,g_a_s_t

Liebe Grüße

Yvonne
Volker 08.08.2011, 12:15#2
"50-km-Regelung" entfällt

Ab 1.9. tritt die in Yvonnes Beitrag beschriebene Neuregelung im Nahverkehr für 1,4 Millionen freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen in Kraft.

Das Beiblatt mit Wertmarke ist beim zuständigen Versorgungsamt erhältlich und für die unentgeltliche Beförderung zwingend erforderlich. Die Wertmarke kostet wie bisher für ein halbes Jahr 30 Euro und für ein Jahr 60 Euro.

Quell: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de25785
amai 08.08.2011, 12:30#3
AW: Erleichterungen für behinderte Bahnreisende.

Hier ergänzend die Voraussetzungen, unter denen die Wertmarke kostenfrei zur Verfügung gestellt wird:

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A302

"Wer erhält eine kostenlose Wertmarke?

Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

-schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl,
-schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H,
-Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten,
-Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten,
-Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten,
-Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben."

LG, amai
dora24 23.08.2011, 20:09#4
AW: Erleichterungen für behinderte Bahnreisende.

Danke für die Info. Werde mich gleich mal bei der Bahn danach erkundigen.:winke: