Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayerns

gero 03.06.2011, 10:38#1
Pflegeentgelte für Kinder und Erwachsene mit Behinderung in den einzelnen Bezirken
Für die Finanzierung der Bildung und Förderung von Kindern und Erwachsenen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen sind die einzelnen Bezirke zuständig.
Die Entgelte für die einzelnen Leistungen sind in der Regel von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich gestaltet. [...]
Genauere Infos gibt es auf eine Anfrage beim Bayerischen Landtag
Sanne40 05.06.2011, 20:16#2
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Tja, für uns ist der Bezirk leider nicht zuständig, da wir ja ein "seelisch behindertes Kind" haben. Da interessiert es auch niemanden, daß in der Diagnose "Mehrfachbehinderung, Zuständigkeit Bezirk" steht, wir bleiben beim Jugendamt hängen.

Was uns an sich egal wäre, wenn die Bezahlung von unserem Schulbegleiter, eine HPT und ein guter Schulplatz gesichert wäre. Aber leider scheidert gerade alles an der Zuständigkeit und daran, wer die Kosten für was übernimmt.
LG v. Sanne
Myriam 05.06.2011, 21:49#3
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,

beim Lesen deines Eintrages fiel mir ein Beitrag von Carmen62 ein. In einem weiteren Beitrag ist sie auch noch näher darauf eingegangen. Hilft dir das vielleicht weiter?

LG
Myriam
Sanne40 06.06.2011, 06:36#4
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Myriam,
danke für den Link.
Das Jugendamt ist der Meinung wir verdienen zu viel. Daß ich wegen unserem Kleinen nie voll arbeiten konnte bzw. teilweise gar nicht, interessiert heute niemanden mehr.
Es interessiert nur, welches Geld eingeht, nicht aber wofür es gebraucht wird.
LG v. Sanne
amai 06.06.2011, 08:57#5
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,
ein Schulbegleiter müsste meines Wissens nach einkommensunabhängig sein, die HPT glaube ich kann einkommensabhängig sein .

Komme im Moment leider nicht zum recherchieren.

LG, amai
gero 06.06.2011, 08:59#6
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,
Zitat von Sanne40
Tja, für uns ist der Bezirk leider nicht zuständig, da wir ja ein "seelisch behindertes Kind" haben.

"nicht zuständig". Da fällt mir die Norderstedter Erklärung ein, die hier bei Intakt auch schon mal eingestellt wurde.
Und schau Dir in dem Link des Bayerischen Landtags (Seite 2) auch mal an, wie hoch die Gesamtentgelte und der durchschnittliche Einheitssatz in Unterfranken im Vergleich zu anderen Bezirken ist :grantel:
Sanne40 06.06.2011, 21:04#7
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer
Zitat von amai
Hallo Sanne,
ein Schulbegleiter müsste meines Wissens nach einkommensunabhängig sein, die HPT glaube ich kann einkommensabhängig sein .

Komme im Moment leider nicht zum recherchieren.

LG, amai

Hallo amai,
da unser Sohn frühkindlicher Autist ist, ist für ihn ausschließlich das Jugendamt zuständig, obwohl in der Diagnose anderes steht.

Das Jugendamt möchte keine Dienstleister wie z.B. Maltheser Hilfsdienst zwischenschalten, da dann mehr Geld gezahlt werden müßte. Wir als Eltern müssen als Arbeitgeber fungieren, den Schulbegleiter selbst anstellen. Für den Lohn findet man keinen anständigen Schulbegleiter, allerhöchstens eine Hilfskraft. Also ist man gezwungen Geld zuzuschießen.

Der Bezirk zahlt weitaus mehr und kann daher auch Diensleistungsunternehmen beauftragen, die die Schulbegleiter anstellen, damit sind die Eltern entlastet.

Der Bezirk zahlt auch Ausfallzeiten wie z.B. bei Krankheit des Schulbegleiters oder des Schülers.
@gero: vielen Dank für den Hinweis..........ich werd mir das mal näher ansehen.
LG v. Sanne
amai 06.06.2011, 21:32#8
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,
wie ich dich verstehe, hat man euch in ein *Persönliches Budget* (§ 17 SGB IX)gedrängt? Bitte mal im Bescheid nachschauen. Das ist nicht so zulässig!

Ausserdem muss auch hier der benötigte Bedarf bewilligt werden, allerdings versuchen viele Behörden mit Hilfe des Persönlichen Budgets zu sparen und bewilligen nach Gutdünken oder lassen wichtige Posten aussen vor. Zum Beispiel gehören Kosten, die euch aus den Pflichten des Arbeitgebers erwachsen mit in den Hilfebedarf hinein (also zum Beispiel die Lohnabrechnung).Leider wird man im Zweifelsfall vor dem Gericht darüber streiten müssen.

Ich habe leider keine persönliche Erfahrung mit dem persönlichen Budget, aber ich würde dir eine Beratung von einer unabhängigen Stelle empfehlen.
http://www.familienratgeber.de/recht/persoenliches_budget.php

Hier ist zum Beispiel auch Forsea genannt, die sind eine Selbsthilfeinitiative und haben schon von Anfang an Erfahrungen machen können, auch schon, als das persönliche Budget noch ein Modellprojekt war.

Gerade frühkindliche Autisten sind meines Wissens doch nicht dem § 35 a SGB VIII= Jugendamt sondern den §§ 53,54 SGB XII = Eingliederungshilfe/Sozialamt zugeordnet. Ich verstehe nicht, wie sich da eure Ämter darüber wegsetzen können. Habt ihr Kontakt zu regionalen Autismusverbänden oder habt ihr schon einmal daran gedacht , rechtlichen Beistand (es gibt bundesweit arbeitende, in Autismus und Eingliederungshilfe und Schulbegleitung sehr erfahrene Rechtsanwaltskanzleien) hinzuzuziehen?

LG, amai
Löwenkind 06.06.2011, 23:25#9
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,

hier habe ich etwas auf der Seite vom Kindernetzwerk gefunden. Scroll mal ganz runter.

LG vom
Löwenkind
Sanne40 07.06.2011, 06:32#10
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer
Zitat von amai
Hallo Sanne,
wie ich dich verstehe, hat man euch in ein *Persönliches Budget* (§ 17 SGB IX)gedrängt? Bitte mal im Bescheid nachschauen. Das ist nicht so zulässig!

LG, amai
Hallo amai,
wir haben kein persönliches Budget, im Bescheid steht Eingliederungshilfe. Das müßte ich genau nachlesen.

Wir sind momentan bei einem Rechtsanwalt, der sich jedoch selbst schwer tut. Die ganze Sache ist so komplex, das selbst Anwälte scheinbar ihre Schwierigkeiten haben.

Wir haben auch Kontakt zu den Autismusverbänden, die allerdings hier auch ratlos sind bzw. nur dazu anraten können, eine Hilfskraft anzustellen, die man mit dem Geld dann auch bezahlen kann. Allerdings haben wir momentan eine Fachkraft die wirklich gut mit unserem Kurzen klar kommt, was ja auch nicht immer leicht ist, schon gar nicht bei Autisten.
LG v. Sanne
Sanne40 07.06.2011, 06:34#11
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer
Zitat von Löwenkind
Hallo Sanne,

hier habe ich etwas

LG vom
Löwenkind
Danke Löwenkind, der Beitrag ist sehr interessant.

Ich bin gespannt, was der Rechtsanwalt herausfindet, er versteht auch nicht, warum bei uns das JA "freiwillig" zahlt.
LG v. Sanne
amai 07.06.2011, 14:15#12
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo Sanne,
falls du Interesse hast an den mit Autismus erfahrenen Kanzleien, kann ich mich nach den Adressen erkundigen .

LG, amai
Sanne40 07.06.2011, 19:19#13
AW: Pflegeentgelte in den einzelnen Bezirken Bayer

Hallo amai,
das wäre sehr nett von Dir. :winke:
LG v. Sanne