entdeckt in der Lebenshilfe-Zeitung vom März 2011:
Der Deutsche Bundestag fordert in einem fraktionsübergreifenden Antrag vom 26.01.2011(Drucksache 17/4543) die Bundesregierung auf, die laufenden monatlichen Leistungen für Zwangssterilisierte von 120€ auf 291 € zu erhöhen. Diese Maßnahme soll ab 01.01.2011 gelten und sich auch auf die "Opfer von Euthanasie-Maßnahmen" erstrecken. Der Betrag orientiert sich an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten haben.
Der Deutsche Bundestag fordert in einem fraktionsübergreifenden Antrag vom 26.01.2011(Drucksache 17/4543) die Bundesregierung auf, die laufenden monatlichen Leistungen für Zwangssterilisierte von 120€ auf 291 € zu erhöhen. Diese Maßnahme soll ab 01.01.2011 gelten und sich auch auf die "Opfer von Euthanasie-Maßnahmen" erstrecken. Der Betrag orientiert sich an den Leistungen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus, die Haft in einem Konzentrationslager oder Ghetto erlitten und keine Leistungen aus dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten haben.
