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BGH: Schutz vor sexueller Nötigung

Inge 01.02.2011, 09:17#1
Karlsruhe (kobinet) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, die den Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen stärkt. Täter müssen mit einer höheren Strafe rechnen, wenn sie die hilflose Lage ihres Opfers ausnutzen und es zusätzlich auch noch bedrohen (AZ: 1 StR 580/10). [...]
Quelle und kompletter Text: kobinet

Näheres zum Gerichtsurteil: beck-aktuell und Strafverteidigung
miau 01.02.2011, 09:23#2
AW: BGH: Schutz vor sexueller Nötigung

Hallo Inge,

ich habe hier ein ähnliches Problem bei einer gesunden Frau. Die hat schon zu tun alles nachzuweisen. Wie soll das ein behinderter tun, der nicht mal reden kann wie meine Tochter????

Meine Tochter wurde damals genötigt sich auf´s Klo zu setzen, mit entsprechend schlimmen Folgen. Nachweis war unmöglich.

Was ich damit sagen will: Solche gesetze sind wunderschön, aber in der Realität ist es nervenaufreibend in ihrem Sinne einen Täter zu fassen. Wer hat schon die Kraft dazu?

lg Micha