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Urteil

Gast 19.12.2008, 12:54#1
Hallo,

ein gutes Urteil und in der Beantragung für Hilfsmittel eine gute Argumentationshilfe ! Lg sam ;-)

vom - 06.12.2008

Eine auf einen so genannten "Reha-Buggy" angewiesene Versicherte hat Anspruch auf einen Winterschlupfsack

Eine an Mukopolysaccharidose erkrankte 10-jährige Versicherte hat nicht nur Anspruch auf einen Reha-Buggy, sondern auch auf einen dazugehörigen Winterschlupfsack. Winterschlupfsäcke sind grundsätzlich auch nicht mit der Funktion von Winterbekleidung vergleichbar. Die Anschaffung von Winterkleidung ist nach wie vor erforderlich, denn der Winterschlupfsack dient allein dem Ausgleich des Wärmedefizits, das dadurch entsteht, dass sich die geschobene Person nicht bewegt.

SG Würzburg, Urteil vom 14.10.2008, S 6 KR 111/07