Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Petition im Bundestag

Yvonne 07.09.2007, 22:47#1
Arbeitslosengeld II: Erhöhung des Regelsatzes


Mit der Petition wird die Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 420 Euro für Erwachsene und die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche von 60 % auf 80 % gefordert.

Begründung:
Einer Studie der Universität Bonn zufolge reicht der Hartz-IV-Regelsatz nicht aus, um Kinder und Jugendliche gesund und ausgewogen zu ernähren. Die Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung der Universität Bonn sollte endlich neben der Opposition auch und gerade die Regierung zum Handeln bewegen.

Das eigentliche Problem liegt in der Festsetzung des Hartz-IV-Regelsatzes, die auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 2003 erfolgte und die Preissteigerungen der letzten vier Jahre nicht erfasst. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II müssen diese praktisch vorfinanzieren und erhalten dadurch eine Grundsicherung, die nicht den realen alltäglichen Bedarf abdeckt. ""Demnach veranschlagt der Gesetzgeber für Nahrung und Getränke bei 14- bis 18-Jährigen lediglich 3,42 Euro pro Tag. Selbst wer nur beim Discounter kauft, muss jedoch im Schnitt 4,68 Euro täglich hinblättern, um den Appetit eines Teenagers mit ausgewogener Kost zu stillen."" so die Studie. Da Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren nur 80 Prozent des Regelsatzes erhalten, Kinder unter 14 Jahren gar nur 60 Prozent, treten die daraus resultierenden Probleme bei ihnen besonders deutlich hervor. Für 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die auf oder unter Sozialhilfeniveau leben, sind keine ausreichenden Regelsatzleistungen für Gesundheit, Ernährung, Schulsachen und Bildung vorgesehen. Handlungsbedarf ist längst überfällig und dringend angebracht.



Hier geht es zum Mitzeichen
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=507

Liebe Grüße

Yvonne
Inge 13.11.2007, 13:24#2
AW: Petition im Bundestag

noch eine Petition zur Mitzeichnung:
Sozialrecht: Regelsatz für Grundsicherung
Eingereicht durch: Andreas Kuhn am Montag, 5. November 2007

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Regelsatz für Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter um mindestens 60 % angehoben wird und die Kosten für Wohnraum sich an den Bedürfnissen der Behinderung orientierten.

Begründung:
Im Unterschied zu ALG II ist die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter auf die gesammte Lebenszeit angelegt. Darum entsteht ein Nachteil gegenüber kurzfristig angelegten Sozialleistungen. Um im Alter oder bei Erwerbsminderung zu einer Befriedigung seiner Bedürfnisse zu kommen darf der Gesetzgeber nur Gesetze beschließen die dafür auch geeignet sind. Die bisherige Gesetzgebung reicht bei weitem nicht aus um den meist behinderten Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine ausreichende und an den Lebensumständen orientierte Befriedigung Ihrer Bedürfnisse zu ermöglichen. Deshalb fordere ich der Bundestag möge beschließen,... daß der Regelsatz für Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter um mind. 60% erhöht und die Kosten für Wohnraum sich an den Bedürfnissen der Behinderung orientiert.