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GU in NRW

ferdilen 09.01.2013, 23:43#1
Hallo Lazarus,

die geschichtliche Rückschau finde ich sehr wertvoll. Danke dafür.

Warnen möchte ich davor, die geschichtlichen Gegebenheiten irgendwie als Maßstab unserer heutigen Forderungen und Ziele anzulegen. Das tun wir sonst auch in keinem Gebiet. Weder in Frauenfragen noch in technischen noch sonst wie oder wo. Nur weil damals kaum eine Familie überhaupt ein Telefon besaß, würde heute keinem Menschen einfallen, die Entwicklung des Computers damit als plausibel zu verhindern. Nur weil Frauen vor 100 Jahren noch nicht mal das Wahlrecht besaßen, würden wir sie heute nicht von den Universitäten ausschließen. Auch wenn Beispiele oft hinken, hoffe ich, sie machen deutlich, was ich sagen will. Wir leben in einer anderen Zeit mit ganz anderen Maßstäben. Die Beispiele sind aber vielleicht sehr geeignet um auch unsere Forderung/unser Ziel der Inklusion mutiger zu formulieren und vielleicht sogar richtiger zu erspüren. Wenn das "Telefon" damals in den 1960ern war, dass Kinder mit sog. geistigen Behinderungen überhaupt erst zur "Schule" (primär war es viel mehr eine außerfamiliäre Betreuung, als Schule im eigentlichen Sinne) gehen durften, sind die gesonderten Schulen/Einrichtungen von heute in etwa das schnurlose Telefon von vor 20 Jahren. Das Handy und der Computer sind in etwa die Inklusion, d.h. die grundsätzliche Abkehr von (schulischer und sozialer) Aussonderung irgendwelcher Kinder aus einem Schulsprengel/Wohngebiet. Unschwer kann man sehen: in der sozialen Frage hinken die Gegebenheiten weit hinter den Möglichkeiten her (auch im Vgl. zu anderen europ. Ländern).

Die Außenklasse meines Sohnes war in der 3. und 4. Jahrgangsstufe zeitgleich 3 Tage/Woche an einer GS sowie an 2 Tagen/Woche an der 20 km entfernten Sondereinrichtung jeweils im Wechsel und in ständig wechselnden 5 verschiedenen Gruppenzusammensetzungen hin und hergeschoben worden. Ein schwer traumatisierendes Hin und Her nicht nur für mein Kind, auch für mich als Mutter des Opfers!
Bei einem Krisen-Elternabend in der Planungsphase - Eltern versuchten das schreckliche Modell zu verhindern - antwortete eine hohe Regierungsvertreterin im Frühjahr 2005 !!! (2 Jahre nach Wegfall der Lernzielgleichheit im BayEUG) auf die Aussage, man dürfe Kinder nicht einfach so aussondern, man müsse solche Entscheidungen mit äußerster Behutsamkeit fällen, mit den Worten: "Mitte des letzten Jahrhunderts waren solche Kinder noch gar nicht in der Schule!" Das war das Schlusswort des Abends.

Wenn man nun ein paar Jahre weiter in der Geschichte zurückblicken und dort den Maßstab anlegen würde, sollen wir Eltern heute dann wieder um das Lebensrecht unserer Kinder fürchten?! Auf diesen Gedanken, mit dem ich sie schriftlich konfrontierte, antwortete sie abwiegelnd, sie wollte mit ihrer Aussage nur deutlich machen, dass wir ein hervorragendes "Förderschulsystem" (euphemistisch für Sonderschulsystem, Anm. d. Verf.) haben. Welcher Logik folgt diese Argumentationsweise? Nur weil die Kinder damals noch gar keine außerfamiliäre Betreuung hatten, folgt daraus doch nicht logisch, dass wir heute ein hervorragendes "Förderschulsystem" haben. Die Logik ist, dass wir heute WENIGSTENS eine außerfamiliäre Betreuung unserer Kinder haben. Die Qualitätsfrage jedoch bemisst sich nicht an den Gegebenheiten und Möglichkeite von damals. Die Qualitätsfrage erschließt sich z.B. im Vergleich mit anderen wirtschaftlich vergleichbaren europäischen Ländern - heute, oder im Vergleich mit den Bedingungen, die andere Kinder im gleichen Alter hierzulande vorfinden - heute etc. In diesen beiden Vergleichen steht unser "hervoragendes Förderschulsystem" dann gar nicht mehr so gut da. Wenn Kinder ohne Behinderungen hierzulande wohnortnah in normalen sozialen Gruppen zur Schule gehen dürfen (kurze Beine - kurze Wege), warum soll das dann für Kinder mit Behinderungen egal welcher Art nicht gelten? Das muss erst recht für Kinder mit Behinderungen gelten, denn sie haben zusätzlich zu den kurzen Beinen schon den Nachteil der Behinderung und die Familien leisten eh schon mehr. Schon das GG verspricht Gleichbehandlung, formuliert ein Benachteiligungsverbot WEGEN Behinderung und schützt die Würde jedes Kindes. Seit 2009 wurde die UN-BRK ratifiziert, das ist so ähnlich wie ein Versprechen. Wir erwarten auch von unseren Kindern, dass sie ihre Versprechen halten und nicht mit Ausreden kommen. Das sind die Maßstäbe, die anzulegen sind.

Der Kampfesgeist der Eltern darf wohl als Maßstab für unser Engagement gelten.

Ich bin Jahrgang 1960. In der Rückschau meiner Grundschulzeit kam es einmal vor, dass unser Lehrer im Schulgottesdienst eine schallende Ohrfeige bekam, von einer Mutter, deren Kind an eine Sonderschule (Lernen) ausgesondert wurde. Danach war die Mitschülerin nicht mehr in unserer Klasse und der Kontakt riss gänzlich ab. Vorher gehörte sie zu uns und wir spielten ganz normal mit ihr.

Damals verstand ich natürlich nicht, warum der Lehrer die Ohrfeige bekam. Heute verstehe ich es gut. Heute bin ich Mutter eines ebenso schulisch und in der Folge komplett sozial ausgesonderten Kindes. Die Staats- und Gesellschaftsmacht war stärker als ich Mutter, wir als Familie.

Der Kampf der unzähligen Eltern vor uns und mit uns für die Rechte ihrer Kinder wurde durch die Vereinten Nationen gestärkt. Nutzen wir also die Unterstützung und wehren sie nicht ab.

Menschenrechtsaktive inklusionsbewegte Grüße von

Madlen