Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte vier Bereiche ausgewählt, in denen Qualitätsverträge geschlossen werden dürfen. Dazu zählt u.a. die Versorgung von Menschen mit geistiger oder komplexer Behinderung im Krankenhaus.
Quelle: Presseportal
Allerdings wurde auch ein Jahr danach noch keine Einigung erzielt.
Seit dem 15. August 2018 können deutsche Krankenhäuser und -kassen Qualitätsverträge zur besseren Patientenversorgung anbahnen.
Ein Bereich dieser Qualitätsverträge stellt die Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen dar.
Der DEKV hat fünf Bereiche definiert, in denen sich die Versorgung dieser Patientengruppe verbessern muss.
Ein Bereich dieser Qualitätsverträge stellt die Versorgung von Menschen mit geistigen Behinderungen oder schweren Mehrfachbehinderungen dar.
Der DEKV hat fünf Bereiche definiert, in denen sich die Versorgung dieser Patientengruppe verbessern muss.
Allerdings wurde auch ein Jahr danach noch keine Einigung erzielt.