Mehr als sinnvoll erscheint es, dass nun auch Menschen mit einer geistigen Behinderung eine Psychotherapie zugestanden werden kann. Erstmals seit dem 21.12.2018 wird dieser Personenkreis ausdrücklich in der Psychotherapie-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erwähnt. Damit haben betroffene Personen aus diesem Kreis Anspruch auf bestimmte Leistungen, wenn bei ihnen als Voraussetzung die Diagnose "Intelligenzstörung nach dem Abschnitt F70-F79 nach ICD10*" festgestellt wurde. Nähere Infos dazu findet man auf der Seite der Lebenshilfe e.V
*Die ICD ist das weltweit anerkannte und von der WHO herausgegebene Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen.
*Die ICD ist das weltweit anerkannte und von der WHO herausgegebene Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen.