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Betreuungsrecht für volljährige Behinderte !

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    Betreuungsrecht für volljährige Behinderte !

    Hallo Zusammen !
    Mein Sohn wird bald 17 und dann auch mal 18, daher beschäftigt mich die Frage, welche Schritte sind nötig um ihn (Wahrnehmungsstörungen) und uns vor Schwierigkeiten zu schützen, die daraus erwachsen, dass er die volle Geschäftsfähigkeit erlangt.
    Wie organsisiert man eine Betreuung / Vormundschaft, um ihm einerseits eine weitestgehende Freiheit zu lassen und keine Nachteile z.B. im Berufsleben entstehen zu lassen, andererseits Schäden / Schwierigkeiten / Regressansprüche zu vermeiden.
    Wo sollte man welche Tests machen lassen ? Nach welchen Regeln werden die amtlichen Enstcheidungen gefällt, welche Konsequenzen erwachsen uns daraus ?

    #2
    [B]
    Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird jeder rechtlich selb-ständig und die Eltern können rechtswirksam nur handeln, wenn sie vom Kind bevollmächtigt wurden oder eine Betreuung eingerichtet wurde.
    M.E. empfiehlt sich die Betreuung auf den/die Lebensbereich(e) zu beschränken, in denen der junge Erwachsene die meiste Hilfe braucht - z.B. Erledigung von Behördenangelegenheiten, finanzielle Fragen, Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen Behandlung, usw.
    Es ist so durchaus möglich, dass der behinderte junge Erwach-sene den Arbeitsvertrag selbst abschließt oder auch ein Giro-konto eröffnet. Nicht mehr Einschränkungen der persönlichen Freiheit als nötig!
    Der Antrag auf Einrichtung einer Betreuung ist beim Vormund-schaftsgericht (=Amtsgericht) zu stellen - der Betroffene wird vom Richter angehört und kann/soll sich zur Betreuung äußern. In der Regel wird ein amtsärztliches Gutachten beim Gesundheitsamt (Landreats-amt) durch das Gericht angefordert.
    Aus meiner Erfahrung heraus entstehen aus einer Betreuung im Verhältnis Behinderte : Arbeitgeber keine nennenswerten Probleme; im Gegenteil, die Betriebe erkennen ein Stück weit den Betreuuer im Hinterkopf als Sicherheit im Umgang mit den Behinderten.
    Ich denke, das reicht fürs erste. Es grüßt
    toni

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      #3
      Ich kann Toni nur Recht geben. Unsere Tochter, kindl. Autismus, wurde im Juni 18. Ab Februar diesen Jahres haben wir Kontakt mit dem Vormundschaftsgericht aufgenommen und die Betreuung beantragt. Ich bin Hauptbetreuer, mein Mann Ersatzbetreuer. Ein Richter hat in unserer Abwesenheit mit unserer Tochter gesprochen und sie gefragt, ob sie damit einverstanden ist, wenn wir die Betreuung übernehmen. Des weiteren musste unser Hausarzt ein Gutachten über sie erstellen, für welche Bereiche sie einen Betreuer benötigt. Kurz vor ihrem 18 Geburtstag ging das ganze dann recht unproblematisch über die Bühne. Ich kann nur raten, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, auch Gerichte brauchen etwas Vorlaufzeit. Schlimm ist das ganze nicht, man muss sich nur kümmern. Ein unverbindlicher Anruf beim Vormundschaftgericht hilft, die sind recht nett. Nur Mut...

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