Hallo, mein schwerbehinderter Sohn hat seit mehr als 2 Jahren den Pflegrad 2. Nun haben sich aber einige Dinge bei ihm verschlechtert, sodass meiner Meinung nach ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt wäre. Laut den Unterlagen soll im Jahre 2022 eine Wiederholungsbegutachtung stattfinden. Meine Frage ist nun: Kann man dem Gutachter auch bei dieser Wiederholungsbegutachtung die Verschlechterung mitteilen und dann gegebenenfalls in der Folge einen höheren Pflegegrad erhalten oder muss ich explizit eine Höherstufung beantragen? Vielen Dank im Voraus!
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