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Krankenversicherung bei Grundsicherung

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    Krankenversicherung bei Grundsicherung

    Hallo, mein schwerbehinderter Sohn (26 Jahre alt) wird demnächst Grundsicherung beziehen. Er selbst hat kein Einkommen und ist bei uns, also seinen Eltern, mit familienversichert. Wenn er jetzt bald Grundsicherung beziehen wird, kann er dann in der Familienversicherung bleiben oder muss er sich selber versichern? Übernimmt das Sozialamt die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, falls er sich selber versichern müsste? Vielen Dank im Voraus!


    #2
    Hallo Gast,

    behinderte Kinder sind laut §10 Absatz 2, Nr. 4 SGB V ohne Altersbegrenzung familienversichert, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten.
    Auch meine Tochter ist nach wie vor familienversichert.

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      #3
      Ok, danke Inge. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann er also ,obwohl er Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, weiter familienversichert bleiben. Somit müsste das Sozialamt ja nicht die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Kann man diesen Beitrag dann anders geltend machen?

      Kommentar


        #4
        Hallo Gast,
        welchen Beitrag meinst du? Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist kostenfrei.

        Falls er in einer Werkstatt für behinderte Menschen eine Tätigkeit aufnehmen sollte würde er pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Beiträge würde dann der Träger der WfbM zahlen.

        Beim Besuch einer Tagesförderstätte bleibt es bei der Familienversicherung, so wie Inge es schon geschrieben hat.

        lg, amai

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