Hallo zusammen,
ich hab gleich noch eine Frage....
Es war ja in den Medien, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen wurde und dann nur Angehörige mit einen Einkommen von über 100000 Euro zahlen müssen, bisher war ja der Selbstbehalt bei 1800 Euro Einkommen für einen Alleinstehenden. Jetzt liegt mein Einkommen unter den 1800 Euro, aber über den Sozialhilfesatz oder evtl. Anspruch auf Wohngeld. Bisher zahle ich seit Junior in der Einrichtung ist, diese 54,nochwas Euro an den Bezirk.
Wie ist das nun mit diesen neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, muss ich dann die 54, noch was Euro weiterhin zahlen, oder nicht? Immerhin bin ich nach wie vor von 100000 Euro Einkommen weit entfernt.
Viele Grüße
Marion
ich hab gleich noch eine Frage....
Es war ja in den Medien, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom Bundestag beschlossen wurde und dann nur Angehörige mit einen Einkommen von über 100000 Euro zahlen müssen, bisher war ja der Selbstbehalt bei 1800 Euro Einkommen für einen Alleinstehenden. Jetzt liegt mein Einkommen unter den 1800 Euro, aber über den Sozialhilfesatz oder evtl. Anspruch auf Wohngeld. Bisher zahle ich seit Junior in der Einrichtung ist, diese 54,nochwas Euro an den Bezirk.
Wie ist das nun mit diesen neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz, muss ich dann die 54, noch was Euro weiterhin zahlen, oder nicht? Immerhin bin ich nach wie vor von 100000 Euro Einkommen weit entfernt.
Viele Grüße
Marion