Hallo liebes Forum, ich lese schon einige Zeit mit und habe nun selbst ein paar Fragen. Mein Sohn ist 26 Jahre alt, Autist, schwerbehindert und vollständig erwerbsunfähig. Zusammen mit meiner Frau und unserem Anwalt kämpfen wir seit 2 Jahren um die Gewährung der Grundsicherung, so dass nun nach mehrmaligem Widerspruch das Sozialgericht entscheiden muss. Kurzum sieht es aber mittlerweile sehr danach aus, dass dies auch gelingen wird.
1. Frage: Unser Sohn wohnt bei uns Zuhause. Wir haben eine Eigentumswohnung. Wie wird dies bei der Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bewertet? Bekommt er zum Regelbedarf noch eine Summe dazu, so als ob er in einer Mietwohnung wohnen würde?
2. Frage: Wenn mein Sohn dann bald Grundsicherung bezieht, muss er sich dann irgendwie versichern?
3. Frage: Wird seit Antragsstellung die komplette Summe der Grundsicherung nachgezahlt?
Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!
1. Frage: Unser Sohn wohnt bei uns Zuhause. Wir haben eine Eigentumswohnung. Wie wird dies bei der Höhe der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bewertet? Bekommt er zum Regelbedarf noch eine Summe dazu, so als ob er in einer Mietwohnung wohnen würde?
2. Frage: Wenn mein Sohn dann bald Grundsicherung bezieht, muss er sich dann irgendwie versichern?
3. Frage: Wird seit Antragsstellung die komplette Summe der Grundsicherung nachgezahlt?
Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!