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BTHG und Waisengeld von Junior

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    BTHG und Waisengeld von Junior

    Hallo zusammen,

    habe zwar schon bischen gesucht, aber nicht wirklich eine Antwort gefunden, daher nun meine Fragen hier.
    Junior ist Autist und seit 2018 in einer Einrichtung für körperbehinderte in München (nebenbei bemerkt, es läuft nach wie vor super in allen Bereichen und die Einrichtung darf nun auch andere Autisten für den Wohnbereich aufnehmen, bisher ging das nicht und bei Junior war es ja eine Einzelfallentscheidung nach langen Kampf).
    Jetzt steht ja dieses BTHG an und mein Junior bekommt ja Waisengeld und Familienzuschlag, sein Vater war Beamter, daher der FZ. Seit er in der Einrichtung ist, ging dieses Geld an den Bezirk Oberbayern. Nun darf das nicht mehr an den Bezirk gehen und das irritiert mich nun. Ich dachte, sein Waisengeld plus FZ muss er auch weiterhin einsetzen. Wie läuft es damit ab 2020 weiter? Der Waisengeldstelle habe ich bereits die Kontonummer von Junior mitgeteilt. Nur wie dann weiter, ist mir absolut unklar. Das Waisengeld plus FZ wird er ja sicher weiterhin einsetzen müssen, meine Frage ist, wo das Geld ab 2020 hin soll, bisher hat das noch niemand mitgeteilt.

    Viele Grüße Marion

    #2
    Hallo Marion,
    ab 2020 ändert sich wohl einiges für erwachsene Bewohner in stationären Einrichtungen.
    Schau Dir mal die hier verlinkten Infos dazu an:


    http://forum-munterbunt.de/forum/index.php?thread/1873-bvkm-bthg-was-%C3%A4ndert-sich-f%C3%BCr-erwachsene-bewohner-station%C3%A4rer-einrichtungen-ab-2/&postID=21330#post21330


    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Ihr alle,
      meine Frage, ab 2020 BTHG muß mein Junge in der Behinderten Werkstatt Fördergruppe den Essenbetrag von 3,40€ /64,30€ selber bezahlen. Der Antrag ist beim Sozialamt gestellt. Nun hat man uns von der Werkstatt gesagt, wenn jemand am Essen nicht teil nehmen kann aus zb. wenn er krank ist..... bekommt man das Geld nicht wieder. Das kann doch nicht sein? Oder?? Erst nach 14 Tagen Fehlzeit würde man es tgl abrechnen. Man kann doch für nicht geleistete Zeit das Geld einbehalten. Jetzt haben wir immer im Dezember eine Anwesendheitsliste von der BHW bekommen, bei der Grundsicherung (Eingliederung )eingereicht, und bekamen das Geld zurück.
      Wie kann man das in Zukunft regeln?

      Liebe Grüße

      Wintersonne

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        #4
        Zitat von Wintersonne Beitrag anzeigen
        Nun hat man uns von der Werkstatt gesagt, wenn jemand am Essen nicht teil nehmen kann aus zb. wenn er krank ist..... bekommt man das Geld nicht wieder. Das kann doch nicht sein? Oder?? Erst nach 14 Tagen Fehlzeit würde man es tgl abrechnen. Man kann doch für nicht geleistete Zeit das Geld einbehalten.
        Hallo Wintersonne,

        wir haben gerade einen Brief vom Amt bekommen.

        Bevor man eine Entscheidung über einen Mehrbedarf für das Mittagessen (2020) treffen kann,

        möchte das Amt nun doch erstmal gerne wissen ob und wie oft man am Mittagessen teilnimmt.

        Wie soll man "wie oft" vorab wissen ?

        Das gibt ein Chaos, das Amt will nur zahlen wenn man am Essen teilgenommen hat.
        Eure WfbM möchte aber auch Essensgeld einziehen wenn man nicht teilgenommen hat.


        Einfach geht echt anders....

        LG
        Monika


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          #5
          Hallo Marion,
          ich würde mich dazu mit deinen Fragen direkt an die Einrichtung wenden. So wie ich es bisher verstanden habe, wird ein entsprechender Vertrag nun zwischen Einrichtung und dem behinderten Mensch geschlossen , der die Wohnkosten dann direkt dahin entrichtet.
          Du könntest aber auch mal schauen, ob es bei euch eine EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
          https://www.teilhabeberatung.de/bera...ebote-der-eutb in der Nähe gibt, die euch beraten kann.

          An Wintersonne: unsere WfbM hat uns gerade ein Antragformular zukommen lassen für die Beantragung des Mehrbedarfes für die Teilnahme am Mittagessen.
          Dort kann man wählen, ob das Geld an einen selber ausgezahlt werden soll oder direkt an die Werkstatt. Bei zweiterer Variante rechnen die direkt mit dem Sozialamt ab und wir müssen uns garnicht mehr um die Einreichung und Abrechnung mit dem Amt kümmern. Ich denke, das Sozialamt wird schon darauf achten, nicht mehr zu zahlen als sie müssen. Vielleicht ist eine direkte Abtretung und Abrechnung zwischen Werkstatt/Tagesförderstätte und Sozialamt ja auch bei euch möglich?

          LG, amai

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            #6
            Hallo zusammen,

            ich hab im aktuellen Bescheid vom Bezirk noch mal nachgelesen, den hatten sie mir Mitte November geschickt und der ist gültig von Oktober bis Ende Dezember 19. und es steht dabei, dass der wegen der bevorstehenden Gesetzesänderung befristet ist bis Ende des Jahres und wenn sich keine persönlichen Änderungen ergeben, der neue Bescheid zum 01.01.2010 unaufgefordert kommt. ein neuer HEB-B-Bogen ist dann erst zum 01.08.2010 erforderlich.
            Und von der Einrichtung war der neue Vertrag gekommen, da konnte man ankreuzen, ob es wie bisher laufen soll oder nicht. hab natürlich, die Variante "wie bisher" gewählt, also Direktzahlung von Bezirk an Einrichtung.

            ich bin halt nur wegen dem Waisengeld und FZ irritiert, wenn der Bezirk das ab 2020 nicht auf sich mehr überleitet.

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              #7
              Hallo zusammen,

              habe heute mit dem Sozialdienst der Einrichtung gesprochen. Das Waisengeld und FZ soll dann von Juniors Konto per Lastschrift auf das Konto der Einrichtung gehen. Die brauchen dann das Lastschrift und Sepamandat für Direktüberweisung, das bei den Unterlagen für den neuen Wohnvertrag dabei war und wenn der Bezirk den Bescheid ab 2020 erstellt hat, bekomme ich Post von der Einrichtung.

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                #8
                Hallo Marion,

                ja, alle Zahlungen gehen künftig erst einmal auf das Konto des zu Betreuenden. Vielen Dank für deine Ausführungen und wichtige Auskunft. Gerade Beispiele aus der Praxis helfen einem manchmal besser weiter, als jede Erklärung in Broschüren. Bei uns kommt dann noch das anteilige Blindengeld ins Spiel. Mein Sohn erhält z.B. kein Taschengeld vom Leistungsträger aufgrund anteiliges Blindengeld. Der Träger hatte jetzt aber angekündigt, auch das Taschengeld künftig einzuziehen. Dem habe ich widersprochen und werde weiterhin das Taschengeld selber überweisen.


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