Krankenkasse muss Kosten für GPS-Alarmgerät für geistig Behinderten mit Weglauftendenz übernehmen
Wenn auf das vorsorgliche Wegsperren von Behinderten dank technischer Hilfsmittel verzichtet werden kann, muss die Krankenkasse diese auch bezahlen.
Weitere Infos: Süddeutsche
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Urteil: Kostenübernahme für GPS-Alarmgerät
Einklappen
X